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Arbeit & Soziales
08.04.2022

Mit neuem EU-Gesetz drohen weitere bürokratische Auflagen für KMU

Während die deutsche Wirtschaft angesichts der aktuellen Herausforderungen um jedwede Unterstützung ringt, plant das Europaparlament weitere kostenintensive Maßnahmen.

Entgelttransparenzgesetz — Bürokratieaufbau statt -abbau

Eine EU-Richtlinie soll mehr Transparenz über die Bezahlung in den Betrieben schaffen und geschlechtsspezifische Lohnunterschiede bereinigen.

„Brüssel will offenbar den deutschen Gesetzgeber bei bürokratischen Auflagen noch übertreffen: Wie schon beim Lieferkettengesetz setzt die EU nun auch beim Entgelttransparenzgesetz an, den Administrierungsaufwand künstlich in die Höhe zu treiben“, kommentiert Dr. Hans-Jürgen Völz, Leiter der Volkswirtschaftlichen Abteilung des Verbandes Der Mittelstand. BVMW das Vorhaben der Europäischen Union. „Entgegen aller wirtschaftlich gebotenen Vernunft in Zeiten von Coronapandemie, Störungen von Lieferketten sowie Preisexplosionen bei Energie, Rohstoffen und Lebensmitteln sollen die Unternehmen nun auch noch den Bürokratiehammer zu spüren bekommen.“

Mit der Strategie, die Daumenschrauben der Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen in Notzeiten weiter anzuziehen, schade sich das Europäische Parlament jedoch selbst, so Völz weiter: „Gefordert wären jetzt schlüssige Konzepte für mehr schöpferische Freiheit, Innovation und Investition. Jedoch alles, was zur Beseitigung von Lohnunterschieden bislang vorgelegt wurde, ist das genaue Gegenteil davon.“

Wenn es etwas in Deutschland nicht zu wenig gibt, ist es Bürokratie: Die Gesamtbürokratiekosten für die Wirtschaft betragen hierzulande mittlerweile rund 50 Milliarden Euro pro Jahr. Der BVMW fordert angesichts dieser Belastung schon seit längerem eine Reduzierung der Bürokratiekosten um mindesten zehn Prozent: „Kleine und mittlere Unternehmen brauchen hier einfach eine deutliche Entlastung.“

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