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Arbeit & Soziales
09.05.2022

Schnellere und unkompliziertere Anerkennungsverfahren notwendig

Niedrigere bürokratische und rechtliche Hürden für nicht-akademische Arbeitskräfte aus dem Ausland, ermöglichten eine schnellere und bessere Integration in den Arbeitsmarkt.

„Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz FEG war ein erster wichtiger Schritt, um dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen“, erklärt Verbandsvorsitzender Markus Jerger. „Um die volle Kraft zu entfalten, muss das Gesetz jedoch nachgebessert werden.“ Der Fachkräftemangel gilt als eines der drängendsten Probleme für die wirtschaftliche Entwicklung des deutschen Mittelstandes.

„Verfahrensdauer und der bürokratische Aufwand vor allem für nicht-akademische Arbeitskräfte, die insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen gebraucht werden, sind einfach immer noch zu hoch“, so Jerger weiter. Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes entfällt zwar die Vorrangprüfung für Mangel¬berufe – damit muss nicht mehr vor jeder Einstellung einer Fachkraft festgestellt werden, ob diese auf dem Arbeitsmarkt einer/einem Inländerin/Inländer bzw. EU-Bürgerin/-Bürger den Arbeitsplatz wegnimmt. „Entscheidend ist aber weiterhin die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen beziehungsweise die Gleichwertigkeit der Abschlüsse“, erläutert EATO-Verbandspräsident Gerhard Wächter (European Association for Training Organisations e.V.), Mitglied der Mittelstandsallianz des BVMW.

„Viele ausländische Bewerber entsprechen den aktuellen Regelungen nicht, obwohl sie die entsprechenden Fachkenntnisse vorweisen können. Hier müssen die Anerkennungsverfahren beschleunigt werden, sodass schneller geeignete Fachkräfte in den Arbeitsmarkt integriert werden können“, betont Wächter weiter. Dies gelte gerade für sogenannte Mangelberufe wie in der Pflege oder der Logistik, die im gesamten Mittelstand über alle Regionen hinweg dringend gesucht würden.

Pressemitteilung 24/22 Fachkräfteeinwanderungsgesetz  pdf / 140,7 KB

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