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31.08.2022

Mehr Schutz bei der Veröffentlichung sensibler Unternehmensdaten

Mit der Einführung des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungs­richtlinie sind zum 1. August 2022 sämtliche Einträge in den Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregistern ohne weitere Barriere öffentlich zugänglich.

Damit sind auch sensible und persönliche Daten wie Adressen, Geburtsdaten, Bankverbindungen und Unterschriften öffentlich. Die Kommission Internet und Digitales des Bundesverbandes Der Mittelstand. BVMW sieht in den für alle online abrufbaren Unternehmens­daten ein hohes Missbrauchsrisiko und fordert daher den Gesetzgeber umgehend auf, den öffentlichen Zugang zu begrenzen oder eine entsprechende Schwärzung der sensiblen Daten anzuordnen.

„Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite weitrechende Vorschriften für den Schutz der Daten gemacht werden, auf der anderen Seite aber Daten barrierefrei online veröffentlicht werden“, erklärt Nico Lüdemann, Vorsitzender der BVMW-Kommission, mit Verweis auf die europäische Datenschutzlinie (EU 2019/1151), die der Umsetzung der deutschen Digitalisierungsrichtlinie komplett widerspricht. Mit der Umsetzung werde es durch die leichte Verfügbarkeit von personenbezogenen Daten, gerade von Unterschriften, kriminellen Aktivitäten leicht gemacht und der Kampf gegen Identitätsdiebstähle erschwert. Lüdemann: „Das System braucht mehr Sicherheitsmaßnahmen, wenn es bei der Einführung bleiben soll.“ Eine verifizierte Anmeldung und ein protokollierter Zugriff, der es für Unternehmen nachvollziehbar macht, wer persönliche Daten einsieht, wären beispielsweise schon ein angemessener Schutz gegen eine Massenabfrage der Daten.

Der Mittelstand ist nicht grundsätzlich gegen eine Transparenz von Unternehmensdaten: „Natürlich macht ein kostenfreier Zugang zu Unternehmensdaten es gerade kleinen und mittleren Unternehmen einfach, mögliche neue Geschäftspartnerinnen bzw. -partner oder potenzielle Kundengruppen auf ihre Seriosität zu prüfen“, so der Digitalexperte des BVMW weiter. „Der komplett barrierefreie Zugriff auf persönliche Daten steht jedoch auch in einem kompletten Missverhältnis zum Datenschutzaufwand, den Unternehmen betreiben müssen.“

PM 65 22 Veröffentlichung sensibler Unternehmensdaten  pdf / 140,7 KB

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