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Arbeit & Soziales
14.09.2022

Bürgergeld: Sanktionen müssen bei Fehlverhalten weiterbestehen

Angesichts der Arbeitsmarkt- und Sozialstaatsreform von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erinnert der Bundesverband Der Mittelstand. BVMW noch einmal daran, am Grundprinzip von Fördern und Fordern festzuhalten.

Berlin – Ab 2023 kommt das neue Bürgergeld: Angesichts der Arbeitsmarkt- und Sozialstaatsreform von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erinnert der Bundesverband Der Mittelstand. BVMW noch einmal daran, am Grundprinzip von Fördern und Fordern festzuhalten. „Das Gefüge aus denjenigen, die das Sozialsystem finanzieren und denjenigen, die diese Leistungen beziehen, darf nicht aus dem Gleichgewicht geraten“, betont Markus Jerger, Vorsitzender des Bundesverbandes Der Mittelstand. BVMW. „In vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die gerade besonders unter dem Arbeitskräftemangel leiden, gibt es nicht umsonst die Befürchtung, dass mit dem höheren Bürgergeld und gleichzeitig weniger Sanktionen der Anreiz verloren geht, aktiv eine Arbeit aufzunehmen.“

Der Vorsitzende des Mittelstandsverbandes erklärt: „Dabei muss alles daran gesetzt werden, das inländische Arbeitskräftepotenzial so gut wie möglich zu nutzen. Denn neben allen Problemen, die die Wirtschaft gerade hat, entwickelt sich der Arbeitskräftemangel immer mehr zu einem Hemmschuh für die Entwicklung der Unternehmen.“ Die geplante Vertrauenszeit von sechs Monaten, währenddessen nur sehr milde und vereinzelte Sanktionen verhängt werden, sei in diesem Zusammenhang eher kontraproduktiv. Die Schonfrist könne dazu verleiten, sich erst später konsequent um einen Job zu bemühen. „Zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zählt jedoch jeder Tag. Je früher man sich um eine Arbeitsstelle bemüht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, eine Anstellung zu finden“, erläutert Jerger, der betont, dass es im Mittelstand grundsätzlich ein Verständnis dafür gebe, die Arbeitsmarkt- und Sozialstaatsreform anzugehen.

„Der Sozialstaat stand noch nie so sehr unter Druck wie jetzt, die Kosten des Sozialstaates drohen angesichts der anhaltenden Krisensituation zu explodieren. Damit steigt auch die Sozialleistungsquote, also der Anteil der Sozialkosten am Bruttoinlandsprodukt, kontinuierlich an“, so Jerger weiter. Ermögliche man ein nahezu bedingungsloses Grundeinkommen, werde der Sozialstaat noch stärker beansprucht. Das könne sich Deutschland nicht mehr leisten. Daher sei es gerade jetzt wichtig, den Arbeitsmarkt zu stärken und mehr Anreize zur Aufnahme einer Arbeit zu schaffen, anstatt bewährte Sanktionsmechanismen einzustellen.

Positiv wird von dem Mittelstandsverband daher die Abschaffung des sogenannten Vermittlungsvorrangs gesehen. Bislang mussten Hartz-IV-Beziehende auch dann Helferjobs annehmen, wenn es langfristig eigentlich sinnvoller gewesen wäre, sie für bessere Arbeitsplätze zu qualifizieren. Markus Jerger: „Zwei Drittel der Arbeitssuchenden haben keinen Abschluss. Mit dieser Neuregelung, dass Berufsabschlüsse künftig weitaus wichtiger sind, werden Aus- und Weiterbildungen endlich gegenüber Aushilfsjobs priorisiert.“ Dies könne wirklich helfen, dem Fachkräftemangel im Land entgegenzuwirken.

PM 70 22 Bürgergeld  pdf / 140,3 KB

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