Zeiterfassung, Stechuhr

Susanne Plank, Pixabay

Themen

Recht
Berlin, 06.12.2022

Was das Arbeitszeitgesetz für Unternehmen bedeutet

Hans-Jürgen Völz gegenüber Der Welt: „Schon länger gibt es die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit. Unklar war die ganze Zeit jedoch, wie dies umgesetzt werden soll.“

Durch das nun erfolgte Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sei die Konkretisierung des Arbeitsrechts nun aber in greifbare Nähe gerückt, betont der Chefvolkswirt des Bundesverbandes Der Mittelstand. BVMW weiter. „Damit endet dann hoffentlich bald die Ungewissheit darüber, was bereits gilt und was sich nun in der Praxis für Unternehmen und ihre Beschäftigten ändern muss.“

Konkret müssten der Beginn und das Ende der Arbeitszeit ebenso wie jede Pause minutiös erfasst werden. Wie dies erfolgt, bleibe jedem Unternehmen dabei selbst überlassen. „Wichtig ist jedoch, dass es eine Dokumentation darüber gibt. Konkret muss der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zur exakten Zeiterfassung anhalten und diese auch überprüfen“, erläutert Völz.

Schwierig werde es bei allen Formen des mobilen Arbeitens. So müsse auch im Homeoffice sichergestellt sein, dass alle Zeiten richtig erfasst werden. Völz: „Ich empfehle Arbeitgebern daher, sich einmal monatlich die Zeiterfassung vorlegen zu lassen, um sich rechtskonform zu verhalten. Auch die Kosten für ein elektronisches Zeiterfassungssystem sind in diesem Zusammenhang sicher gut investiert.“

Arbeitszeit: „Hilft niemandem, nervt alle“ – Arbeitgeber laufen Sturm gegen Stechuhr-Urteil
(welt.de)

Verwandte Artikel