Um den wirtschaftlichen Schaden durch das Coronavirus einzudämmen, stellt die Bundesregierung zusätzliche Soforthilfen für Selbständige und kleine Unternehmen bereit. Die Soforthilfen betragen bis zu 15.000 Euro. Dabei handelt es sich nicht um die Bereitstellung von zusätzlichen Krediten, sondern um direkte Finanzhilfen.
Die Soforthilfen für Selbständige und kleine Unternehmen sind Bestandteil des Gesetzesentwurfes „Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbständige“.
Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben:
Unternehmen mit bis zu zehn Vollzeit-Beschäftigten, die Infolge des Coronavirus Einbußen nach dem 11. März erlitten haben, können bis zu 15.000 Euro für drei Monate erhalten
Betroffene Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate.
Das Gesamtvolumen der Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbständige beläuft sich auf bis zu 50 Milliarden Euro, bei maximaler Ausschöpfung durch drei Millionen Selbständige.
Um eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung zu ermöglichen, erfolgt die Beantragung der Soforthilfen elektronisch. Für die Antragsstellung wird eine eidesstattliche Erklärung benötigt, die versichert, dass das eigene Unternehmen aufgrund des Coronavirus existenzgefährdet oder von Liquiditätsengpässen bedroht ist.
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