Der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr muss ebenso wie die Arbeitnehmer-Freizügigkeit, die Niederlassungsfreiheit und der freie Kapitalverkehr - so rasch wie möglich - wieder vollständig gewährleistet werden.
Unabhängig von der Rechtsform sollten Investitionen nicht (mehr) besteuert werden, Unternehmen sollten nur noch nachgelagert besteuert werden (bei Entnahmen, Unternehmensverkäufen oder Aufgaben).
Im heutigen System der sog. Sollversteuerung bei der Umsatzsteuer müssen die Unternehmen die Mehrwertsteuer bereits dann an den Fiskus abführen, wenn sie die Leistung erbracht und die Rechnung geschrieben haben – unabhängig davon, dass der Auftraggeber der Leistung – dies sind i.d.R. die größeren und damit „marktmächtigeren“ Unternehmen – die Rechnung noch nicht bezahlt hat. Mehr noch: Während die mittelständischen Betriebe die Mehrwertsteuer in diesem Fall gegenüber dem Fiskus vorfinanzieren müssen, können die Auftraggeber einen Liquiditätsvorteil durch bereits vom Finanzamt zu erstattende Vorsteuern generieren. Dies ist ungerecht und schwächt den Mittelstand. Die 6. MWSt-Richtlinie ist daher grundlegend zu ändern: von der Sollbesteuerung zur sog. Ist-Versteuerung.
Verzicht auf neue Steuern wie eine „Digitalsteuer“ und Förderung des Ausbaus digitaler europäischer Netze durch eine Konzentration der Mittel der Europäischen Investitionsbank (EIB) auf Projekte zur Förderung eines digitalen europäischen Binnenmarkts.
Infolge der Coronakrise droht eine noch stärkere Konzentration der Betriebe auf noch größere Einheiten. Die EU-Kommission als Hüterin der Wettbewerbsgleichheit im europäischen Binnenmarkt muss das europäische Beihilfenrecht zur Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen modernisieren und, wo nötig, schärfen. Dies muss begleitet werden durch eine konsequente Politik der Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen.
Was jetzt vermieden werden muss – die Europäische Union darf nicht scheitern!
Die Vergemeinschaftung von Schulden sehen die EU-Verträge aus guten Gründen nicht vor, d.h. konkret: Solidarität ja, „Corona-Bonds“ nein. Werden direkte EU-Hilfen zur Überwindung der Coronakrise benötigt, so ist dafür der ESM das Mittel der ersten Wahl. EU-Hilfen für EU-Mitgliedstaaten nur dann, wenn gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit durch Reformen im jeweiligen EU-Mitgliedstaat (mit entsprechendem Kontrollmechanismus) gesteigert wird. Auch klare Absage an eine „europäische Arbeitslosenversicherung“ als Mittel zur Umverteilung in Europa!
Ob neue Digitalsteuern, ein EU-Mindestlohn oder Umweltabgaben, neue und höhere Steuern und Abgaben – auch nicht im Zuge des sogenannten „Green Deal“ sind sie Gift für die infolge der Coronakrise so dringend notwendige Stärkung des Wirtschafts- und Investitionsstandorts „Europäische Union“. Auch Projekte einzelner EU-Mitgliedstaaten wie die Einführung einer Finanzmarktransaktionssteuer oder neuer Mindeststeuern für Unternehmen sind ein völlig falsches Signal. Es bedarf eines EU-weiten Belastungsmoratoriums für mind. die nächsten 5 Jahre.
So wichtig die Wiederherstellung des EU-Binnenmarkts ist, so notwendig ist auch ein klares Bekenntnis der EU für den freien Welthandel. Im Zuge der Coronakrise haben sich die protektionistischen Tendenzen der derzeitigen weltmarktpolitischen Akteure noch verstärkt. Europas Wohlstand hängt ganz entscheidend von einem freien und fairen Welthandel ab. Anstelle neuer Zölle und Abgaben sollte das Momentum für einen Ausbau internationaler Freihandelsabkommen genutzt werden, gerade auch mit den USA.
Europäische Mittelständler werden bei ihren Partnern auf den Weltmärkten als Vorreiter bei der Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards geschätzt. Zahlreiche erfolgreiche, freiwillige Initiativen zeigen, dass Menschenrechte und Umweltschutz einen enorm hohen Stellenwert bei kleinen und mittleren Unternehmen genießen – ganz ohne gesetzliche Verpflichtungen. Ein bürokratisch aufgeladenes europäisches Lieferkettengesetz ist daher abzulehnen, auch weil es Mittelständler von einem erfolgreichen Engagement in Schwellen- und Entwicklungsländern abhält.
Die Akzeptanz der Europäischen Union – gerade in Krisenzeiten – hängt davon ab, dass die Europäische Union sich auf die Themen konzentriert, die auf nationalstaatlicher oder regionaler Ebene nicht oder nur schlechter geregelt werden können. Konkret heißt das: Es bedarf keiner europäischen Arbeitslosenversicherung oder eines einheitlichen Sozialstaats – dies muss in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben. Es bedarf vielmehr einer Stärkung der Regionen und des Föderalismus, um der europäischen Vielfalt noch stärker gerecht zu werden.