Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst sind. Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Wirtschaftshilfe ausbezahlt. Die Bundesregierung verspricht eine schnelle und unbürokratische Hilfe. Den vollständigen Beschluss von Bund und Ländern können Sie hier einsehen.
Die Überbrückungshilfen sollen schnell ausgezahlt werden.
Deshalb soll die Auszahlung durch die Ländern nach einem vereinfachten Antrag über die Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen. Da die technische Umsetzung der Einzelheiten einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird die Gewährung von Abschlagszahlungen vom Bund geprüft.