Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat das Homeoffice zur Pflicht gemacht und auch andere Regelungen verschärft. Doch was besagen die Regelungen und welche Ausnahmen gelten?
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde erweitert: Jetzt sind Arbeitgeber verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- oder Schnelltests anzubieten, grundsätzlich mindestens 2-mal pro Woche.
Bis jetzt galt, dass Arbeitgeber, soweit möglich, die Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten lassen sollen. Mit den neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz werden Arbeitnehmer verpflichtet, das Angebot von Homeoffice anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Gründe können beispielsweise die Störung durch Dritte im Homeoffice sein oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz.
Der BVMW lehnt die neuen Regelungen ab: „Wir geben dem Prinzip der doppelten Freiwilligkeit den Vorzug. Eine Pflicht zum Angebot wie auch zur Annahme von Homeoffice lehnen wir ebenso ab, wie die Testangebotspflicht von Schnelltests in Betrieben. Aus beiden Pflichten spricht ein grundsätzliches Misstrauen der politischen Entscheidungsträger gegen die Unternehmen. Wir missbilligen dies sehr“, so Chefvolkswirt Hans-Jürgen Völz zu Business Insider. Die Politik stelle einmal mehr unter Beweis, dass sie von den betrieblichen Realitäten meilenweit entfernt ist.
Auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie mehr Informationen zur neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.