Zur Eindämmung des wirtschaftlichen Schaden durch das Coronavirus stellt die Bundesregierung Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen von bis zu 15.000 Euro bereit. Vorraussichtlich kann der Zuschuss ab dem 25.03.2020 beantragt werden.
Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben:
Weitere Information hierzu finden Siehier
Eine Übersicht über die Zuständigen Stellen der Länder finden Sie hier.
Am 19.03.2020 wurde der neue Branchenoffene Härtefallfonds für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter vorgestellt. Mit den branchenoffenen Fonds sollen mittelständische Unternehmen bis 50 Mitarbeiter und Selbstständige dabei unterstützt werden Ihren dringenden kurzfristigen Finanzbedarf zudecken. Je nach Einzelfall sollen Unternehmen Mittel in Höhe von bis zu 15.000 Euro erhalten. Die Beantragung ist bereits möglich. Weitere Informationen finden Sie hier. Herunterladen können Sie sich das Formular hier.
Am 24.03.2020 abends kam die Bestätigung der Landesregierung Rheinland-Pfalz, dass es Soforthilfen auch in hier geben wird. Nach dem aktuellen Stand sieht das regionale Programm wie folgt aus:
Selbstständige und Unternehmen bis 5 Mitarbeiter:
9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogram
10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
Unternehmen von 6 - 10 Mitarbeitern:
15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
Unternehmen von 11 - 30 Mitarbeitern:
Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. einem Zuschuss von 30% der Darlehenssumme. Diese Möglichkeit besteht natürlich auch für alle Unternehmen, die bereits bzgl. Fördermitteln in Kontakt stehen.
Der Antrag für die Zuschüsse kann ab dem 30.03.2020 gestellt werden. Diesen finden Sie hier.
Zur erleichteren Bearbeitung finden Sie die Bearbeitungshinweise hier.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, über welche die Zuschüsse abgewickelt werden hat die wichtigsten Fragen beantwortet. Diese finden Sie hier.
Am 24.03.2020 wurden von der Landesregierung Hessen ebenfalls Zuschüsse bewilligt.
Antragsberechtigt, ist jedes Unternehmen und jeder Soloselbständige, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
0 bis 5 Arbeitnehmern: Nicht rückzahlbare Soforthilfe von 10.000 EUR
6 bis 10 Arbeitnehmern: Nicht rückzahlbare Soforthilfe von 20.000 EUR
11 bis 50 Arbeitnehmern: Nicht rückzahlbare Soforthilfe von 30.000 EU2
2. Existenzbedrohlicher Liquiditätsengpass bzw. existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage durch die Corona-Krise
3. Kein Ausgleich durch Eigenmittel oder Liquiditätsmaßnahmen möglich
4.Keine Unternehmen, die bereits zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren
Das hessische Ministerium für Wirtschat, Energie, Verkehr und Wohnen hat eine Anleitung für das Beantragen des Zuschusses erstellt, diese finden Sie hier. Am Ende der PDF finden Sie auch den Link zum Formular. Die Seite wird derzeit stark beansprucht und ist deshalb nicht dauerhaft zuerreichen. Weiter Informationen finden Sie hier.
Das Ministerium hat ebenfalls die wichtigsten Fragen beantwortet, diese finden Sie hier.
Nur wenn sie in Quarantäne müssen, haben sie unmittelbaren Anspruch auf Entschädigung. Das Bundeswirtschafts- und das Finanzministerium haben angekündigt, Ein-Personen-Unternehmen und Freiberuflern zu erleichtern, Steuern zu stunden und Steuervorauszahlungen nach unten korrigieren zu lassen. KfW-Kredite stehen auch Solo-Selbständigen und Kleinstbetrieben bei kurzfristigen Liquiditätsproblemen zu. Weitere Sonderprogramme werden seitens der Politik gefordert, falls diese Maßnahmen nicht ausreichen sollten. Bisher gibt es noch keine konkreten weiteren Maßnahmen.
Weitergehende Informationen finden Sie hier