Hier lesen die Antwort von Christian Freiherrn von Stetten (CDU, Finanzausschuss):
Wir brauchen in der neuen Legislaturperiode eine grundlegende Erneuerung unseres Steuersystems, gerade im Bereich der Unternehmenssteuern, vor allem mit Blick auf Rechtsformneutralität, Gewerbesteuer und internationale Aspekte. Ziel von CDU und CSU ist eine wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung. Wir wollen die Steuerlast für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, perspektivisch auf 25 Prozent deckeln. Das schafft Investitions- und Innovationskraft für die anstehenden Herausforderungen. Dabei wollen wir Rechtsformneutralität herstellen, ob für Einzelunternehmer, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften. Wir wollen die Thesaurierungsbegünstigung und die Anrechnung der Gewerbesteuer verbessern und die Niedrigbesteuerungsgrenze im Außensteuerrecht reduzieren. Wir verbessern die steuerliche Verlustverrechnung. Dazu erhöhen wir die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag und beim Verlustvortrag deutlich. Außerdem verbessern wir die Abschreibungsregeln. Dazu wollen wir die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder einführen und die Abschreibungsregeln für digitale Zukunftstechnologien verbessern, wie zum Beispiel Investitionen in Serveranlagen, Künstliche Intelligenz, 3D-Druck oder die Fabrik 4.0.
Zudem stehe ich hinter der Forderung zahlreicher Mittelstandspolitiker der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, wie
Im Bereich der Mehrwertsteuer wäre wegen der Abgrenzungsproblematik und immer neuer Forderungen nach Ermäßigungen eine Vereinheitlichung theoretisch überlegenswert. Sie wäre allerdings mit erheblichen Diskussionen gerade in den Bereichen Lebensmittel, Dienstleistungen, Kultur und Wohnen verbunden, die m. E. am Ende kaum zu einer Konsenslösung führen dürften!