Das Bundesfinanzministerium hat die Auszahlungsfrist der steuerfreien Unterstützungsleistung von privaten Arbeitgebern bis zu einer Höhe von 1.500 Euro bis zum 31.03.2022 verlängert. Damit sollen diejenigen finanziell unterstützt werden, die zur Bewältigung der Krise Besonderes leisten. Die Steuerfreiheit soll für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unabhängig von der Branche gelten, in der sie beschäftigt sind. Sobald die Details mit den Bundesländern geregelt sind, können die Beschäftigten unmittelbar davon profitieren, so das Finanzministerium.
Weitere Informationen zu den steuerfreien Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer finden Sie hier.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Auch wenn bereits viele coronabedingte Kontaktbeschränkungen im Privatleben und der Öffentlichkeit entfallen sind, wird das Ansteckungsrisiko in allen Lebensbereichen noch für einen relevanten Zeitraum hoch bleiben. Es gilt daher weiterhin, Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern, um Beschäftigte vor COVID-19 und evtl. Spätfolgen zu schützen, aber auch um die Aufrechterhaltung von Versorgung, Produktion und Dienstleistung sicher zu stellen. Für einen Übergangszeitraum müssen daher gerade in der Arbeitswelt noch bestimmte Basisschutzmaßnahmen getroffen werden. Die Ermittlung, Festlegung und Umsetzung dieser weiterhin erforderlichen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutz steht im Fokus der Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitssdchutzverordnung, die zum 20.März 2022 in Kraft getreten ist.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit uns Soziales