Der KfW-Schnellkredit 2020 gilt für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten.
Um den KfW-Schnellkredit 2020 zu erhalten, müssen Sie zuletzt einen Gewinn erzielt haben. Selbstständige und Unternehmen werden gefördert, die in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben (sofern Ihr Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen).
Die wichtigsten Informationen zum KfW-Schnellkredit 2020:
KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW und bei allen Banken und Sparkassen.
Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.
Die Zielgruppe sind kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro, die noch keine 5 Jahre bestehen.
• Höchstbetrag beträgt maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel
• Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren
• Sicherheiten: Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank
Die Zielgruppe sind gewerbliche mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die noch keine 5 Jahre bestehen und deren maximaler Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht übersteigt.
• Höchstbetrag beträgt 25 Millionen Euro
Variante a)
• Laufzeit beträgt maximal 2 Jahre (endfällig)
• Sicherheiten: Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern (50 prozentige Haftungsfreistellung für Hausbank möglich)
Variante b):
• Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre und ein Tilgungsfreijahr
• Sicherheiten: Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern
Der KfW-Unternehmerkredit ist über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW und bei allen Banken und Sparkassen.
Die wichtigsten Informationen zum KfW-Unternehmerkredit:
Weitere Informationen zum KfW-Unternehmerkredit finden Sie unter dem Link.
Die Bundesregierung hat einen großvolumigen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) auf den Weg gebracht: Der WSF mit einem Umfang von 600 Milliarden Euro bietet Unternehmen und Start-Ups bei Vorliegen der allgemeinen Antragsvoraussetzungen Unterstützung durch Garantien und Eigenkapitalhilfen, um die Krise erfolgreich zu bewältigen. Damit beseitigt der WSJ Liquiditätsengpässe, unterstützt die Rekapitalisierung am Kapitalmarkt und stärkt die Kapitalbasis von Unternehmen.
Die Instrumente des Wirtschaftsstabilisierungsfonds umfassen:
Zugang zu den Instrumenten erhalten Unternehmen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
Um möglichst vielen Unternehmen Zugang zu den Instrumenten zu gewähren, wird der Kreis der Berechtigten erweitert und geht über die Definition der EU-Kommission von kleinen und mittleren Unternehmen hinaus. Zudem erhalten im Einzelfall auch kleinere Unternehmen Zugang, die für die Infrastruktur besonders relevant sind. Die Einrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist zunächst bis Ende 2021 befristet.
Rekapitalisierungsmaßnahmen können an konkrete Bedingungen geknüpft werden, die insbesondere die Höhe von Organ-Vergütungen, die Ausschüttung von Dividenden sowie die Verwendung der staatlich bereitgestellten Mittel betreffen können.
Damit die Maßnahmen effektiv wirken können und den Unternehmen schnell und unbürokratisch geholfen werden kann, werden zudem einige gesellschaftsrechtliche Bestimmungen angepasst.
Präsentation (.pdf) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Wirtschaftsstabilisierungsfond: Hier Klicken
Nähere Informationen zu Antragsvoraussetzungen und Antragstellung sowie die Möglichkeit der Anmeldung für einen WSF-Newsletter finden Sie in Kürze unter www.wirtschaftsstabilisierungsfonds.bmwi.de sowie unter www.wsf.bmwi.de.“