Deregulierung und Erhalt der Flexibilisierungsinstrumente
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sollten gefördert werden, indem die Verdienstobergrenze auf 550 Euro erhöht wird. Dabei ist es nötig, die Verdienstobergrenze auch für Beschäftigte in der Gleitzone mittels einer Faktorisierung an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. Bei mehrmaliger Verlängerung müssen sachgrundlose Befristungen auch über zwei Jahre möglich sein. Die Wartezeit zwischen einer Vorbeschäftigung und einer sachgrundlosen Befristung muss auf höchstens drei Monate reduziert werden.
Reform und Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes
Das starre Arbeitszeitgesetz muss modernisiert werden. Die tägliche Höchstarbeitszeit in allen Brachen muss zugunsten von Jahreszeitkonten weichen. Die heute geltende Ruhezeit von elf Stunden sollte reduziert werden und es sollten Ausnahmen geschaffen werden, die eine vorübergehende Ausweitung der Arbeitszeit für Unternehmen möglich machen, die Auftragsspitzen abfangen.
Fachkräfteengpässen entgegenwirken und Fachkräfteeinwanderung erleichtern
Staatliche Bildungs- und Qualifizierungsprogramme müssen eine höhere Förderung erhalten, um mehr Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ausländische Abschlüsse und Qualifikationen müssen schneller und effizienter anerkannt werden, um eine geregelte Einwanderung zu ermöglichen und dadurch dem Fachkräftemangel begegnen zu können.
Anpassung des Renteneintrittsalters und Anreize für Verdienst im Alter
Die Anpassung des Renteneintrittsalter auf 68 Jahre und die Schaffung von Anreizen für Verdienstmöglichkeiten im Alter ermöglichen das Zurückgreifen auf die langjährigen Erfahrungen und das enorme Wissen von älteren Beschäftigten. Außerdem sollten Beamte als Beitragszahler in die Sozialversicherungen miteinbezogen werden.