Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist seit vielen Jahren ein geeignetes Instrument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Förderung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen.
Jährlich stehen Haushaltsmittel von mehr als 550 Millionen Euro für die Förderung von über 3.000 Technologieentwicklungsprojekten bereit. Gefördert werden marktorientierte technische Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie die Entwicklung von technischen Dienstleistungen in Einzelprojekten, nationalen und internationalen Kooperationsprojekten und Innovationsnetzwerken.
Seit Januar 2020 gelten erhöhte Fördersätze für Unternehmen, die sich in strukturschwachen Regionen (nach der gültigen GRW-Definition) befinden.
Die geförderten Projekte müssen mit einem erheblichen technischen Risiko verbunden sein sowie auf Funktionen, Parameter oder Merkmale abzielen, welche die der bisherigen Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren.
Der Prozessablauf gestaltet sich wie folgt: Für die Erstellung eines Förderantrags müssen zwischen vier und sechs Wochen eingeplant werden. Ist der Förderantrag beim zuständigen Projektträger eingegangenen, nimmt die Prüfung selbst zwischen acht und zwölf Wochen ein. Sobald das Unternehmen die Eingangsbestätigung des Projektträgers erhalten hat, kann der Antragssteller auf eigenes Risiko mit dem Projekt starten. Bei einem positiven Zuwendungsbescheid wird drei Monate nach Projektstart gegen Einreichung der notwendigen Leistungsnachweise die erste Zahlung überwiesen.
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Kritikpunkte
Experteneinschätzung
Am 20. Januar 2020 hat das BMWi die neuen ZIM-Richtlinien veröffentlicht, die vorbehaltlich von Änderungserfordernissen bis zum 31. Dezember 2024 gilt und zahlreiche Verbesserungen enthält. So erhalten kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen teilweise um fünf Prozentpunkte höhere Fördersätze. Der Zugang zu staatlichen Beihilfen wird insbesondere für junge (<10 Jahre) und Kleinstunternehmen (<9 Mitarbeiter) für Erstbewilligungsempfänger erleichtert, indem erstmalig Durchführbarkeitsstudien mit bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.
Auch große Unternehmen bis 1000 Mitarbeiter profitieren von der neuen Richtlinie. Waren Sie bisher aufgrund der KMU-Kriterien von einer Förderung ausgeschlossen, können Sie nun die nicht rückzahlbaren Zuschüsse beantragen, sofern sie mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen kooperieren. Zudem wurde die Fördersumme erhöht, die Leistungen für die Markteinführung und für nationale und internationale Forschungs- und Entwicklungskooperationen sowie Innovationsnetzwerken verbessert.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ist ein etabliertes Programm, das die Sach- und Personalkosten in Einzelprojekten mit bis 45 % und in Kooperationsprojekten mit bis zu 60 % bezuschusst. Die Antragsstellung ist aufwendig, die Anforderungen an das Projekt sind anspruchsvoll, die Fördersätze sind jedoch angemessen und die Dauer bis zur Bewilligung beträgt in der Regel weniger als drei Monate.
Nützliche Links und Dokumente
Formularcenter – Hier finden Sie alle für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand notwendige Dokumente und Formulare
Neufassung der ZIM-Richtlinie vom 20. Januar 2020