Das vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr initiierte und von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) getragene Förderprogramm InnoExperts, fördert die Einstellung und Beschäftigung von hochqualifiziertem und wissenschaftlichem Personal. Antrag und Bewilligung der Förderung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank. Da es sich um ein regional begrenztes Angebot handelt, können nur Unternehmen gefördert werden, die das geförderte Personal auch in Sachsen einsetzen.
Gefördertes Personal darf explizit keine bereits im Betrieb arbeitenden Mitarbeiter ersetzen. Es ist ausdrücklich erforderlich, dass eine neue Stelle eingerichtet wird.
Nicht förderfähig sind Beschäftigungsverhältnisse mit Personen, die gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen oder deren Verwandte ersten Grades, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartnern Anteilseigner sind. Ebenfalls nicht förderfähig sind Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse mit weniger als 50 % der regulären Arbeitszeit. Für die Position des Senior Innomanager muss mindestens 40 % der betriebsüblichen oder tariflichen Regelarbeitszeit bestehen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind zudem Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Fördermittel können noch bis zum 31.12.2020 beantragt werden.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert? -> Personalausgaben (anteilig) für die folgenden InnoExperts:
Kritikpunkt
Teilzeitbeschäftigungen (weniger als 50 %) sind von der Förderung ausgeschlossen