Allgemein gilt, wer bei einem Unternehmen angestellt ist, ist automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Im Juni 2021 wurde die Lücke im gesetzlichen Unfallversicherungsschutz verkleinert. Seitdem hat der Versicherungsschutz im Homeoffice denselben Umfang wie am Arbeitsplatz im Unternehmen. Hierbei mitversichert sind beispielsweise der Gang zur Toilette oder in die Küche sowie der Weg zwischen Homeoffice und Kita. Im Falle eines Arbeitsunfalls gilt grundsätzlich auch im Homeoffice die gesetzliche Unfallversicherung, sofern man zur Zeit des Unfalls eine arbeitsbezogene Tätigkeit verrichtet. Dies gilt auch für den Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme in der eigenen Wohnung. Eine private Unfallversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung darstellen, um Unfälle in der Freizeit, im Ausland oder beim Sport abzusichern.
Eine Hausratversicherung empfiehlt sich, wenn Sie Ihren Besitz wie zum Beispiel Möbel oder elektrische Geräte in Ihrer Wohnung vor Diebstahl oder Schäden schützen möchten. Die Hausratversicherung deckt ein breites Spektrum von möglichen Ursachen von Beschädigungen ab, beispielsweise fallen darunter Mängel durch Brand, Blitzschlag, Explosion, austretendes Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Auch bei einem etwaigen Einbruchdiebstahl greift diese. Wissenswert dabei ist, dass durch die private Hausratversicherung sowohl der dienstliche als auch der private Laptop im Homeoffice versichert sind. Explizit mitversichert sind in der Hausratversicherung also Arbeitsgeräte, die Eigentum des Arbeitgebers sind und zu beruflichen Zwecken zuhause genutzt werden. Ausgenommen sind lediglich Waren und Warenmuster. Dabei ist es durchaus sinnvoll, die Höhe der bemessen Versicherungssumme anzupassen, damit die zusätzliche Arbeitsausstattung mit abgedeckt wird und keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen.
Ein weiteres zentrales Element, um im Homeoffice gut abgesichert zu sein, ist die Haftpflichtversicherung. Diese greift, wenn ein Schaden selbst verursacht wird. Im Angestelltenverhältnis und damit auch im Homeoffice gelten die Grundsätze zur abgestuften Arbeitnehmerhaftung je nach Verschuldungsgrad und Schadenshöhe. Das heißt in der Regel:
Die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung sind aber nur für Handlungen gültig, die betrieblich veranlasst sind:
Sowohl Führungskräfte als auch ihre Beschäftigten werden weiterhin teilweise im Homeoffice arbeiten. Daher ist es ratsam, sich auch in den eignen vier Wänden ausreichend abzusichern. Mit einer privaten Unfallversicherung sowie einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung sind Sie im Homeoffice in jedem Fall auf der sicheren Seite.