Schiedsgericht

Unabhängig – fachkompetent – unternehmerisch denkend

Obligatorisches Schiedsverfahren

Das Schiedsgericht entscheidet durch Satzungsanordnung in allen Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Dies sind insbesondere Streitigkeit über Stimmrechte, Mitwirkungsrechte, Beitragspflichten, Anfechtung von Vereinsbeschlüssen und Erwerb oder Verlust der Mitgliedschaft. In diesen Fällen fällt das Schiedsgericht unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges einen für die Beteiligten verbindlichen Schiedsspruch. Der Schiedsort ist in 10785 Berlin, Potsdamer Straße 7/Potsdamer Platz.

Freiwilliges Schiedsverfahren

Moderne Strategien der Konfliktbewältigung zielen zunehmend auf Schieds- und Schlichtungsverfahren. Die Parteien einigen sich außerhalb staatlicher Gerichte, möglichst mit einem für beide Seiten tragbaren Ergebnis und ohne lange Verfahrensdauer.

Hierzu eignet sich das freiwillige Schlichtungs- und Schiedsverfahren vor dem BVMW-Schiedsgericht. Die unabhängigen Schiedsrichter des BVMW stehen für ein solches Verfahren zur Verfügung.
Einzelheiten zu den Regeln des Schiedsverfahrens ergeben sich aus der Schieds- und Schlichtungsordnung des BVMW.

Schiedsrichter

Kanzlei des Schiedsgerichts

Der Mittelstand, BVMW e.V.
Potsdamer Straße 7
10785 Berlin

Tel: 030-533206-24
Fax: 030-533206-50