Die außerordentliche Wirtschaftshilfe ist jetzt freigegeben. Ab sofort können Sie also bis zum 31. Januar 2021 über Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Ihren Rechtsanwalt Anträge in elektronischer Form einreichen.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe ist jetzt freigegeben. Ab sofort können Sie also bis zum 31. Januar 2021 über Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Ihren Rechtsanwalt Anträge in elektronischer Form einreichen.
Dabei können Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, mit einem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen. Als Voraussetzung hierfür benötigen Sie ein ESTER-Zertifikat.
Novemberhilfe: Die wichtigsten Punkte (Quelle: © HOGAPAGE Media GmbH)
Weiterführende Informationen – die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Novemberhilfen – gibt es beim Bundesministerium.