wenn es ein Bündel von verschiedenen Rechten des geistigen Eigentums nutzt.
Um KMU bei der Absicherung ihres geistigen Eigentums an Marken und Designs zu unterstützen hat die Europäische Kommission zusammen mit dem Europäischen Markenamt ein mit 20 Millionen Euro dotiertes Förderprogramm „Ideas Powered for Business SME Fund“ aufgelegt.
Jedes Unternehmen, welches unter die offizielle EU-Definition eines KMU fällt (https://ec.europa.eu/growth/smes/sme-definition_de) kann einen Nachlass in Höhe von 50% auf die Anmeldegebühren von nationalen oder EU-Marken und -Designs, maximal 1500 EUR pro Antragsteller, erhalten. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge.
Anträge können noch bis 31. März oder in den weiteren Zeitfenstern
gestellt werden.
Anmeldungen außerhalb der Zeitfenster werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge.
Die Antragstellung ist über den Link https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund (mit Ausfüllhinweisen) möglich, oder durch den rechtlichen Vertreter, welcher die Anmeldung der Schutzrechte vornimmt.
Claudia Meindel, Rechtsanwältin bei V.O. Patents & Trademarks in München