„Safe Harbor“ für Datentransfers in die USA ungültig: Welche Optionen bleiben?
Mit einem Paukenschlag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 6.10.2015 die Ungültigkeit der Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission festgestellt. Damit ist mit sofortiger Wirkung die Möglichkeit entfallen, personenbezogene Daten rechtmäßig an Safe-Harbor-Unternehmen in die USA zu übermitteln.
Hiervon ist der deutsche Mittelstand vor allem als Kunde amerikanischer IT-Dienstleister betroffen, denn eine solche Safe-Harbor-Mitgliedschaft war für die allermeisten Cloud-Anbieter der gängige Weg, das notwendige Datenschutzniveau herzustellen.
Alle Unternehmen, die Daten bisher auf Basis von Safe Harbor übermitteln, müssen deshalb eine Ersatzlösung erarbeiten bzw. von ihrem Diensteanbieter verlangen. Wie eine solche aussehen kann, erörtern wir in unserem Beitrag. Mehr …
Dr. Christoph Torwegge LL.M. (University of Bristol), Hamburg
Partner bei Osborne Clarke
www.osborneclarke.com
Dr. Flemming Moos, Hamburg
Fachanwalt für Informationstechnologierecht Partner bei Osborne Clarke
www.osborneclarke.com
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Außendienstler: Fahrt von der Wohnung zum Kunden kann Arbeitszeit sein
Grundsätzlich ist die Fahrt von der Wohnung zur Betriebsstätte für Arbeitnehmer keine Arbeitszeit. Anders ist dies jedoch für Außendienstmitarbeiter ohne festen Arbeitsort. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass die Fahrt des Außendienstlers von seiner Wohnung zum ersten Kunden und die Fahrt vom letzten Kunden nach Hause Arbeitszeit ist. Mehr …
Dr. Philipp Schäuble, München
Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht bei Clifford Chance
www.cliffordchance.com
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