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Rekrutieren Sie mobil!
Eine aktuelle Studie warnt: Viele Firmen unterschätzen, dass junge Menschen mit dem Smartphone auf Jobsuche gehen. Dabei ist es gerade beim Fachkräftemangel wichtig, neue Wege zu gehen, um den Anschluss auf dem Bewerbungsmarkt nicht zu verpassen. Was genau Mobile Recruiting ist, wie es gestaltet werden muss, und warum gerade KMU dabei in einer guten Ausgangslage sind, erfahren Sie hier.
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Risikocheck: Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung bergen große Rechtsrisiken für Unternehmer - und beschäftigen die Arbeitsgerichte. Wie beauftrage ich korrekt einen Freelancer, was ist beim Abschluss eines Werkvertrags zu beachten? Mit unseren Checklisten können Sie eine erste Bewertung von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Risiken selbst vornehmen.
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3 Schritte zur erfolgreichen Einarbeitung
Neue Mitarbeiter im Unternehmen brauchen eine fundierte Einarbeitung. Nur so kann eine gute Zusammenarbeit auf Dauer funktionieren. Aber worauf genau kommt es für einen erfolgreichen Start an? Hier erfahren Sie, wie das Onboarding in drei Schritten gelingt.
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Mit der Crowd in die digitale Zukunft
Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für den Mittelstand? Wie wird stetige Innovation im Unternehmen sichergestellt? Bei all dem kann die Crowd helfen! Erleben Sie den digitalen Wandel in der Praxis beim 5. Crowd Dialog des Deutschen Crowdsourcing Verbandes (DCV) am 30. November in München. Der DCV ist Partnerverband in der Mittelstandsallianz des BVMW.
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Bild: nextbike Leipzig
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Einfach effizienter arbeiten
Wie können Prozesse für Kunden und Mitarbeiter effizienter und flexibler gestaltet werden? Eine eigene App und Echtzeitdaten können Hilfe leisten, wie zum Beispiel der Fahrradverleihservice von nextbike aus Leipzig zeigt. In der neuen Kurzfilmreihe von _Gemeinsam digital erfahren Sie mehr über die Vorteile der Arbeit mit Echtzeitdaten.
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Bankennetz schrumpft – Ausweg FinTechs
Das Netz der Bankfilialen in Deutschland wird immer löchriger. Damit schwindet die Kundennähe, und Unternehmer verlieren ihren persönlichen Bankberater. Eine Alternative können digitale Finanzdienstleistungen sein.
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Lernen Sie die Zukunft kennen
Unter dem Motto "Utopien der Mobilität + Microfactory Lab" findet am 9. November das PHASE XI Intro im Verkehrsmuseum in Dresden statt. Im Fokus steht der Austausch zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zukunftsthemen. Im Rahmen des Projektes vom Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes, Partnerverband der Mittelstandsallianz, wird unter anderem die Bürokratie neu gedacht.
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Betriebliches Gesundheitsmanagement erleben
Kommen Sie zur 9. Konferenz & Preisverleihung zum Corporate Health Award am 5. Dezember 2017 ins Kameha Grand Hotel in Bonn. Der BVMW engagiert sich bereits im zweiten Jahr als Sonderpreispartner für die Kategorie Mittelstand. Sie sind herzlich eingeladen, sich kostenfrei als Besucher für die Ausstellerfläche anzumelden. Nutzen Sie die Chance und knüpfen Sie Kontakt mit Unternehmensvertretern und Dienstleistern aus dem Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung.
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Sparen und gestalten: Kommission Steuern und Finanzen in neuer Besetzung
Wussten Sie, dass sich bei 40 branchenunabhängigen Lohnarten auch als Mittelständler bares Geld sparen lässt? Kennen Sie das sogenannte Optionsmodell? In der Initialsitzung der BVMW-Kommission Steuern und Finanzen wurden diese für Mittelständler wichtigen Themen besprochen. In neuer Besetzung gestaltet die Kommission die thematische Positionierung des Verbandes vor der Politik aktiv mit.
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Exklusives Angebot für BVMW-Mitglieder
Eine besondere Mobilfunkaktion hält unser Partner Telekom für BVMW-Mitglieder bereit. Bei Abschluss eines Neuvertrages, erhalten Sie 10 Prozent Rabatt auf Smartphones wie das Samsung S7, S8 oder das iPhone® 7. Zudem bekommen Sie das Multi-Data Paket S, M oder L für sechs Monate gratis. Das Angebot gilt für Magenta Mobil Business Tarife und CombiCard Tarife.
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Der Mittelstand liest vor
Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft unterstützt daher den Vorlesetag der Stiftung Lesen am 17. November 2017. Melden Sie sich jetzt an und verbreiten Sie den Spaß am Lesen!
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„Am Tag, an dem wir Mitglied des BVMW wurden, hatten wir nicht annähernd vermutet, dass uns dessen Unterstützung derartig helfen wird (…)."
Thomas Güthe, Geschäftsführer
BNP Brinkmann GmbH & Co. KG.
Hörstel-Bevergern
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Mittelstand im Ausland
Exklusiv: Treffen Sie den Gouverneur des Kaliningrader Gebietes
Der BVMW bietet am 16. November 2017 ab 10:30 Uhr ein exklusives Treffen mit dem Gouverneur des Kaliningrader Gebietes Anton Alichanow. Melden Sie sich an und lernen Sie das Investitionspotenzial des Kaliningrader Gebietes kennen. Kaliningrad, das seit 1991 den Status einer Sonderwirtschaftszone genießt, plant ab dem 01. Januar 2018 eine Reihe an Gesetzesveränderungen. Diese sollen insbesondere die bestehenden Investitionsschwellen abbauen.
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Steuern auf den Punkt
Die Experten aus der BVMW-Kommission Steuern und Finanzen informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus dem Bereich Steuern und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:
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Der Mittelstand liest vor
DIE ZEIT, die Stiftung Lesen und die Deutsche Bahn Stiftung möchten Begeisterung für das Lesen wecken und laden in diesem Jahr bereits zum 14. Mal zum Bundesweiten Vorlesetag am 17. November ein.
Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft unterstützt den Vorlesetag der Stiftung Lesen. Als Bildungspartner ist der BVMW mit Kollegen und mittelständischen Unternehmern vor Ort aktiv, denn Lesen gilt als Schlüsselqualifikation des Lernens. 7.5 Millionen Menschen in Deutschland, die nicht richtig lesen und schreiben können, sind ein Zeichen dafür, dass die bildungspolitischen Anstrengungen deutlich erhöht werden müssen.
50.000 junge Menschen verlassen jährlich die Schule ohne Abschluss. Diese verpassen häufig den Schritt auf den Arbeitsmarkt und fehlen als Arbeitnehmer. Frühe Bildungsförderung wirkt dem Schulabbruch entgegen und erhöht damit die Zahl potenzieller Fachkräfte. Mit der Stärkung der Lesekompetenz beginnt man bereits frühzeitig, das Auffassungsvermögen und die Fähigkeit zum Lernen zu fordern und zu fördern.
Auch Sie können den Spaß am Lesen verbreiten und es den 135.000 Vorleserinnen und Vorlesern aus dem letzten Jahr gleichtun.
Wie funktioniert die Anmeldung?
- Suchen Sie sich einen Vorleseort (Kita, Schule, Bibliothek, Seniorenheim etc.)
- Nehmen Sie Kontakt zu der Einrichtung auf
- Melden Sie sich mit Ihren Kontaktdaten und dem Vorleseort bis zum 10. November 2017 per E-Mail
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Bankennetz schrumpft – Ausweg FinTechs
Deutschlands Banken bauen ab: Seit 2000 wurde bundesweit jede vierte Bankfiliale geschlossen. Von damals 38.000 Standorten blieben knapp 28.000 übrig. Setzt sich diese Entwicklung fort, würde sich das Filialnetz bis 2035 halbieren. Im Ergebnis käme dann eine Filiale auf 4.200 Einwohner, im Jahr 2015 waren es 2.900.
Gerade für Unternehmenskunden hat das Filialsterben fatale Folgen. So geht der enge Kontakt zu dem in Finanzierungsfragen traditionell ersten Ansprechpartner vor Ort verloren, der Hausbank. Der persönliche Bankberater kannte die von ihm betreuten Unternehmer und ihre Betriebe aus dem Effeff, eine wichtige Voraussetzung für faire Kreditverhandlungen. Denn hier zählen neben den harten Kerndaten insbesondere „weiche“ Faktoren, wie die Qualität des Managements oder die Lebenssituation des Firmeninhabers.
In die Lücke, die die Banken in der Fläche hinterlassen, drängen digitale Neugründungen, so genannte FinTechs. Sie sehen sich selbst als Finanzierungspartner der Zukunft für den Mittelstand. Mit klar auf Digitalisierung ausgerichteten und nutzerfreundlichen Angeboten verfügen sie über spezialisierte Finanzdienstleistungen, mit denen sie gegenüber Banken punkten.
Durch ständige Erreichbarkeit, Beratung in Echtzeit und maßgeschneiderte Finanzierungsangebote können FinTechs die Ferne zum Unternehmen überbrücken. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Mittelständler die oft noch abwartende Haltung bei der Digitalisierung des eigenen Betriebs schnell ablegen.
Dr. Hans-Jürgen Völz
BVMW Chefvolkswirt
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Abzinsung von Pensionsrückstellungen verfassungswidrig?
Pensionsrückstellungen sind für steuerliche Zwecke abzuzinsen. Für die Höhe der Rückstellung sowie die zukünftigen Zuführungen ist der Rechnungszinsfuß von wesentlicher Bedeutung. Je höher der Zinsfuß ist, desto niedriger ist die steuerrechtlich zulässige Pensionsrückstellung. Unternehmer haben ein Interesse an einem niedrigen Zinsfuß, damit die steuermindernden Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen möglichst hoch ausfallen.
Der Rechnungszinsfuß ist per Gesetz festgelegt und beträgt 6 Prozent. Der Prozentsatz wurde 1981 festgelegt und hat sich von der realen Zinsentwicklung weit entfernt. Unternehmer müssen tatsächlich einen weitaus höheren Teil von ihrem Gewinn für zukünftige Pensionsleistungen zur Seite legen, als steuerlich anerkannt wird. Die zu hohe Steuerbelastung wirkt sich negativ auf die Liquidität mittelständischer Unternehmen aus.
Auf Basis der einschneidenden Niedrigzinsphase der letzten Jahre ist eine Zinsanpassung und somit eine Steuerentlastung aus Sicht der Unternehmen überfällig. Diese Auffassung teilt auch das Finanzgericht Köln (Aktenzeichen 10 K 977/17), welches den Zinsfuß von 6 Prozent für verfassungswidrig hält und dem Bundesverfassungsgericht nun die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt hat, ob der Zinsfuß durch den Gesetzgeber zu überprüfen und anzupassen ist. Diese Stoßrichtung steht auch in Einklang mit der gesetzgeberischen Intention im Zusammenhang mit dem erst kürzlich beschlossenen Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz).
Bis die Entscheidung des BVerfG vorliegt, gilt es entsprechende Steuerbescheide offen zu halten. Dies kann vom Amts wegen erfolgen, wenn die Finanzverwaltung die Steuerbescheide in diesem Punkt vorläufig erlässt. Sollte dies nicht der Fall sein und der Steuerbescheid auch nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, gilt es unter Verweis auf das Urteil des Finanzgericht Köln Einspruch einzulegen.
Dr. Sebastian Krauß, Neuss
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, SteuerbüroKrauß
www.steuerbuero-krauss.de
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Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht
Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) passierte am 07. Juli 2017 final den Bundesrat und wird am 01. Januar 2018 in Kraft treten. Mit diesem Gesetzespaket soll durch gezielte Maßnahmen im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht eine weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen – erreicht werden. Für Beschäftigte mit geringem Einkommen soll ein Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen werden.
Das Gesetz beinhaltet zwei große Maßnahmenpakete: Bessere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge und das sogenannte „Sozialpartnermodell“.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind unter anderem die Anhebung des steuerlichen Förderrahmens von 4 auf 8 Prozent der BBG (§ 3 Nr.63 EStG) und die Einführung eines pauschalen Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15 Prozent des Umwandlungsbetrages bei Entgeltumwandlung. Diese fließen direkt an die Versorgungsträger und entsprechen den Einsparungen bei den Sozialversicherungsabgaben, sodass für den Arbeitgeber keine zusätzliche finanzielle Belastung entsteht. Außerdem beinhaltet das Gesetz eine Förderung des Arbeitgeberbeitrags in Höhe von 30 Prozent für Geringverdiener und die Einführung eines Freibetrags bei der Grundsicherung für bAV-Leistungen.
Die Tarifparteien erhalten nun die Möglichkeit zur reinen Beitragszusage ohne Mindestleistung (Sozialpartnermodell). Garantien und Kapitalwahlrechte entfallen. Ein von den Tarifvertragsparteien zu vereinbarender Sicherheitszuschlag des Arbeitgebers minimiert mögliche Leistungsschwankungen. Das Sozialpartnermodell umfasst außerdem die Einführung von Optionssystemen in Tarifverträgen (Opting-out System).
Die Ziele und Inhalte des Gesetzes sind grundsätzlich zu begrüßen, aber auch kritische Anmerkungen sind erlaubt. Beispielsweise könnte der Sicherheitszuschlag in dem Sozialpartnermodell zu einer Verteuerung gegenüber bisherigen Modellen führen. Garantien und Kapitalwahlrechte fallen im Sozialpartnermodell weg. Außerdem gibt es keine subsidiäre Haftung des Arbeitgebers. Da das Sozialpartnermodell nur auf Tarifpartner abzielt, werden viele kleine und mittelständische Unternehmen, die sich aus Flexibilitätsgründen bewusst gegen Tarifvertragsbindungen entscheiden, nicht vom Sozialpartnermodell erfasst.
Der Arbeitgeber sollte aus diesem Grund folgende Prüfungen vornehmen:
- Gehöre ich einem Tarifvertrag an und bin ich zukünftig von dem Sozialpartnermodell erfasst?
- Wie setze ich den 15-prozentigen Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung um?
- Welche Anrechnungsmöglichkeiten bestehen bei bisherigen Arbeitgeberbeiträgen?
- Kommt der Förderbeitrag für Geringverdiener als neues Modell für meine Beschäftigten in Frage?
Heike Hoppach, Rechtsanwältin
Leiterin Recht, Mitglied der Geschäftsleitung
TPC GmbH
www.tpc-management.com
Dipl.Kfm. Stefan Albrecht v. Dewitz
Lizenzierter Berater für betriebl. Altersvorsorge
MLP Finanzberatung SE in Bochum
mlp-bochum.de
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