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Mittelstand aktuell, Aufgang in der Reichstagskuppel

November 2018

Hier finden Sie neue Mitarbeiter

Der BVMW stellt seinen Mitgliedsunternehmen und Arbeitssuchenden mit Mittelstandsjob.de ein neues Jobportal zur Verfügung.

Gehen Sie mit dem BVMW auf Mitarbeitersuche. Ab sofort stellen wir unseren Mitgliedsunternehmen und Arbeitssuchenden mit Mittelstandsjob.de ein neues Jobportal zur Verfügung. Ob Projektleiter, Konstrukteur oder Büroassistentin – hier finden Sie genau die Fachkräfte, die Sie suchen. Nutzen Sie Ihr Bewerbungstool oder lizenzieren Sie kostengünstig die Connectoor-Software, um Ihre Stellenangebote zu inserieren.

Der Expertenkreis Nachfolge des BVMW berät Betriebe bei Fragen zur Unternehmensnachfolge

Sie brauchen Hilfe bei der Nachfolge?

Viele Mittelständler stehen vor der Herausforderung, die Unternehmensnachfolge regeln zu müssen. Der Expertenkreis Nachfolge des BVMW hilft Ihnen dabei! Stellen Sie uns unverbindlich und anonym Ihre Fragen rund um das Thema Nachfolge. Ihre Fragen werden unter anderem im Rahmen eines Videotalks beantwortet, den Sie dann auf der Homepage des BVMW einsehen können.


Mit einer gut durchdachten Social-Media-Strategie können Unternehmer Fachkräfte finden.

Mit Social Media Mitarbeiter finden

Der Fachkräftemangel im Mittelstand macht ein ausgeklügeltes Personalmarketing unverzichtbar. Mit einer gut durchdachten Social-Media-Strategie und einer ansprechenden Karriereseite können Sie genau die Fachkräfte gewinnen, die Sie suchen. Lesen Sie hier, worauf Sie bei der Mitarbeitersuche mit Social Media achten müssen.

Neues Verpackungsgesetz: Das müssen Sie wissen

Vertreiben Sie Waren mit systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Deutschland? Dann müssen Sie sich bis zum 1. Januar 2019 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eintragen. Systembeteiligungspflichtig sind vor allem Verkaufs- und Umverpackungen, die an den privaten Endverbraucher abgegeben werden. Bei Fragen können Sie sich direkt hier an die BVMW Kommission für Energie und nachhaltiges Wirtschaften wenden.

Angebot des BVMW-Partners BEV Energie.

Mittelständische Unternehmen haben hohes Einsparpotenzial bei ihren Energiekosten. Den richtigen Partner hierfür haben Sie mit „BEV Business Plus“ der BEV Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH. Mit den attraktiven Tarifen und dem kompetenten Kundenservice von „BEV Business Plus“ erzielen Sie sofort das gewünschte Ergebnis.

_Gemeinsam digital unterstützt 55 Unternehmen bei der Digitalisierung

Digital denken, Kosten senken

_Gemeinsam digital, das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum, begleitet über 55 Unternehmen bei der Digitalisierung. So auch den Gurkenhof Frehn aus Brandenburg, der bei der optimierten Kontrolle seiner Bewässerungsanlagen mittels Sensorik unterstützt wird. Dadurch spart der Betrieb bares Geld!


IT-Support: exklusiver Rabatt für BVMW-Mitglieder

Mit Computerhilfe Business bietet Ihnen unser Partner Telekom kompetenten IT-Support mit Qualitätsversprechen. Sie haben die Wahl zwischen drei maßgeschneiderten Paketvarianten, die Ihnen professionellen Service rund um Computer und IT zum fairen Monatspreis bieten. Als BVMW-Mitglied profitieren Sie von einem Rabatt in Höhe von 10 Prozent.


In der Parlamentarischen Gesellschaft Berlin wurde das 5-jährige Jubiläum der Mittelstandsallianz gefeiert.

5 Jahre Mittelstandsallianz

650.000 Mitglieder – eine Stimme. Das ist die Erfolgsbilanz der Mittelstandsallianz, die vor fünf Jahren unter dem Dach des BVMW gegründet wurde. Zum Jubiläum kamen 300 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Diplomatie in die Parlamentarische Gesellschaft in Berlin.

Bei den FabLab-Touren lernen Unternehmer, wie sie Innovationen richtig angehen.

So gehen Sie Innovationen richtig an

In nur 90 Minuten verstehen, wie Sie Innovationen in Ihrem Unternehmen richtig angehen – die FabLab-Touren von _Gemeinsam digital, dem Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum, machen es möglich. Sie erfahren, wie 3D-Druck-Technologien und neue Formen der Zusammenarbeit Impulse für Ihr Unternehmen setzen können. Einen ersten Eindruck erhalten Sie hier. Interesse geweckt? Dann melden Sie sich für die nächste Tour am 6. November an.


Mindestlohn steigt ab 2019

Zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2020 erfolgt eine weitere Anhebung auf 9,35 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer mit Ausnahme von Langzeitarbeitslosen nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Auszubildende, Pflichtpraktikanten oder bei Praktika unter drei Monaten haben keinen Anspruch auf Mindestlohn.

Portraitbild Peter Preuss

„Durch die Mitgliedschaft im BVMW und deren zahlreiche Veranstaltungen ist Networking in einem exzellenten Rahmen möglich. Die jüngste Veranstaltung, das BVMW Zukunftsforum in Hamburg, hat dies wieder einmal eindrucksvoll bestätigt. Als Sprachrohr gegenüber der Politik und der Wirtschaft setzt sich der BVMW für die Belange des Mittelstandes ein. Weiter so!"

Peter Preuss
Geschäftsführer der REUSS MESSE Baugesellschaft mbH, Holm (Schleswig-Holstein)

Steuern auf den Punkt

Steuern auf den Punkt

Die Experten aus der BVMW-Kommission Steuern und Finanzen informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus dem Bereich Steuern und geben Tipps. Diesmal zu folgendem Thema:

Alles was Recht ist

Alles was Recht ist

Die Juristen der BVMW-Rechtskommission informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung und geben Tipps. Diesmal zu folgendem Thema:

Podcast

Bildergalerie

Medien

Steuern auf den Punkt

Portrait von Steuerberater Dr. Sebastian Krauß

Wertpapierverluste steuerlich nutzen

Im Steuerrecht gilt der Grundsatz, dass die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer durch Gewinne erhöht und durch Verluste gemindert wird. Da Verluste für den Fiskus also gleichbedeutend mit Steuermindereinnahmen sind, ist es wenig verwunderlich, dass die Behörden zu einer restriktiven Überprüfung angehalten sind. Bei der Abzugsbeschränkung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften ist die Finanzverwaltung nun aber zu weit gegangen.

Seit 2009 ist in Deutschland die Abgeltungsteuer auf private Kapitaleinkünfte anzuwenden. In Bezug auf Verluste aus Wertpapiergeschäften gilt die gesetzlich verankerte Einschränkung, dass diese nur mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnet werden dürfen. Dem Bundesministerium der Finanzen geht diese Abzugsbeschränkung allerdings nicht weit genug. Per Verfügung hat es die Finanzämter angewiesen, Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren erst gar nicht zum Abzug zuzulassen, wenn der Veräußerungspreis die Transaktionskosten nicht überstiegen hat. Anleger sind hierdurch bei Totalverlusten doppelt bestraft: Einmal durch den realisierten Kursverlust und darüber hinaus auch durch den Steuernachteil.

Der Bundesfinanzhof hat mit einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen VIII R 32/16) entschieden, dass Veräußerungsverluste unabhängig von den anfallenden Transaktionskosten anzuerkennen sind. Insbesondere stellt es keinen Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, wertlose Kapitalforderungen zu einem Preis nahe null Euro zu verkaufen um somit einen steuerwirksamen Verlust zu realisieren. Hier gilt der Grundsatz, dass Steuerpflichtige ihre Verhältnisse durchaus so gestalten dürfen, dass keine oder möglichst geringe Steuern anfallen.

Für die Praxis gilt, dass Steuerpflichtige die Verlustbescheinigungen ihrer depotführenden Banken auf Vollständigkeit überprüfen müssen. Sind entsprechende Verluste dort nicht angegeben, sind diese in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren. Verweigert das Finanzamt den Abzug aus den vorgenannten Gründen, ist Einspruch unter Verweis auf das oben zitierte Urteil einzulegen.

Dr. Sebastian Krauß, Neuss
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, SteuerbüroKrauß
www.steuerbuero-krauss.de

Alles was Recht ist

Portrait von Rechtsanwalt Dr. Dr. Simon Alexander Lück

Gesetzentwurf für schnellere Arzttermine

Die Bundesregierung will schnellere Arzttermine und eine bessere medizinische Versorgung für gesetzlich Versicherte ermöglichen. Am 26.09.2018 hat das Kabinett daher den Entwurf eines "Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) beschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht eine Stärkung der bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angesiedelten Terminservicestellen sowie eine Erweiterung des Mindestsprechstundenangebotes der niedergelassenen Ärzte vor. In schlecht versorgten Gebieten sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen zudem künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten müssen. Auch soll der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert werden.

Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten elektronische Patientenakten spätestens ab 2021 anzubieten. Bei der Veröffentlichung der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen soll die Transparenz verbessert und Vergütungssteigerungen auf Bundesverbandsebene begrenzt werden.

Das Gesetz soll planmäßig im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Es handelt sich um ein im Bundesrat nicht zustimmungspflichtiges Gesetz.

Dr. Dr. Simon Alexander Lück, Berlin
Fachanwalt für Medizin- und Verwaltungsrecht
bbm FACHANWÄLTE FÜR MEDIZINRECHT
www.bbm-recht.de

Lesen Sie hier die aktuelle Ausgabe des DMM Der Mobilitätsmanager.

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MITTELSTAND aktuell ist der monatlich erscheinende Newsletter des BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V.

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