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Wolfgang Erlebach
Verheerende Konsequenzen eines Cyberangriffs abwehren
NIS2-Regelungen anzuwenden, kann helfen, ein sicheres Unternehmen aufzubauen.
Digitalisierung und Vernetzung schreiten rasant voran und mit ihr die Bedrohungen – für Unternehmen und die Gesellschaft! Die Konsequenzen eines Cyberangriffs können verheerend sein. Das Anwenden der Regelungen von NIS2 kann dabei helfen, ein sicheres Unternehmen aufzubauen.
Was ist NIS2?
NIS2 (Network and Information Security 2) ist die zweite EU-Richtlinie für Netz- und Informationssicherheit. Sie seit 27.12.2022 in Kraft und wird seit 6.12.2025 in Deutschland durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (BGBl. 2025 I Nr. 301) umgesetzt.
Ziel ist die Verbesserung und Harmonisierung der Sicherheitssysteme in der EU angesichts zunehmender Cyberbedrohungen.
Betroffene Unternehmen
Die Richtlinie gilt für Unternehmen der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) sowie "besonders wichtige" und "wichtige Einrichtungen" Unternehmen gemäß Anhang I und II des Umsetzungsgesetzes. Besonders wichtige Einrichtungen sind z. B. Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste mit mindestens 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 10 Millionen Euro. Wichtige Einrichtungen haben weniger als 50 Mitarbeiter und Umsatz/Bilanzsumme von 10 Millionen Euro oder weniger. KRITIS gelten automatisch als besonders wichtige Einrichtungen.
Kernforderungen
Betroffene Unternehmen müssen drei Hauptanforderungen erfüllen:
Es sind zehn Mindestmaßnahmen (§ 30) zu erfüllen:
Empfohlener Umsetzungsplan
Ein systematischer 10-Punkte-Plan für effiziente Umsetzung: Betroffenheitsanalyse → Statusanalyse → Anforderungsanalyse → Zielbilddefinition → GAP-Analyse → Verantwortlichkeiten definieren → Priorisierung → Umsetzungsplan erstellen → Budget bereitstellen → Implementierung mit GRC-Struktur und ISMS.
Etablierung einer gelebten Sicherheitskultur
„Technische“ Mindestmaßnahmen zu erfüllen, reicht nicht aus. Ein „sicheres“ Unternehmen bedingt eine ausgeprägte Sicherheitskultur.
Konsequenzen der Nichtumsetzung
Nichtumsetzung kann zu empfindlichen Bußgeldern führen: Bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Gesamtumsatzes (§ 65). Selbst Unternehmen, die nicht direkt betroffen sind, sollten Maßnahmen ergreifen, da 60 % aller Cyberangriffe kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) treffen.
Der ungekürzte Arikel mit Umsetzungshinweisen ist beim Autor erhältlich.
Kontakt
KnowledgeRiver, Mainz-Kostheim
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Wolfgang Erlebach,Consultant
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