Dienstag,
10. Mär. 2026
09:00 — 13:30
Online
NIS-2 ist seit dem 06.12.2025 in Kraft und verpflichtet mehr Unternehmen als bisher dazu, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die Auswirkungen von Cyberattacken auf den Geschäftsbetrieb zu reduzieren und Informationen und Daten in Unternehmen besser zu schützen. Dafür schreibt die Richtlinie verschiedene Maßnahmen vor, zum Beispiel Verfahren zur Cyberhygiene, Notfallpläne und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Risikobewertungen. Mindestens alle 3 Jahre müssen Führungskräfte Schulungen zu Cyberrisiken und Sicherheitsmaßnahmen absolvieren. Der Gesetzgeber verpflichtet Geschäftsleitungen unter anderem, aktiv zu handeln, ein solides Sicherheitsmanagement im Unternehmen zu etablieren, die Einhaltung der Vorgaben persönlich zu überwachen und selbst an Sicherheitsschulungen teilzunehmen.
Die Implementierung der Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ((EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union) und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung – insbesondere das BSI-Gesetz– geht für die Unternehmen mit großen Herausforderungen einher – sowohl rechtlich als auch technisch.
Wir haben ein halbtägiges Schulungsangebot speziell für Telekommunikationsunternehmen entwickelt, bei dem Umsetzungsfragen intensiv und individuell beleuchtet und geklärt werden können.