Gesundheitsvorsorge für einen starken Mittelstand
Pixabay
Verband warnt vor Mehrkosten und zusätzlicher Bürokratie
Eine neue Allgemeinverfügung des Umweltbundesamts sorgt in Bayern für scharfe Kritik: Der Mittelstand.BVMW Bayern sieht durch die neue Regelung zum Verkauf von Christstollen Backtradition und -handwerk unnötig belastet.
Die Klassifizierung von 750-Gramm-Christstollen als vermeintliche „To-Go-Produkte“ hält der BVMW Bayern für eine überzogene Maßnahme, die dem bayerischen Bäckerhandwerk zusätzlichen Verwaltungsaufwand bescheren. Auch die damit verbundene Registrierungspflicht sowie die fällige Gebühr auf Einwegkunststoffverpackungen bewertet der Verband als zweckwidrig.
„Christstollen sind auch in Bayern ein tief verwurzeltes Kulturgut, das in vielen Haushalten zur Weihnachtszeit gehört. Mit dieser Regelung wird eine heimische Handwerkstradition überreguliert“, sagt Achim von Michel, Pressesprecher und Politikbeauftragter des BVMW Bayern. Die Einstufung von Christstollen als „To-Go-Produkt“, ignoriere völlig die tatsächliche Nutzung der Produkte, so von Michel. „Christstollen wird nicht unterwegs wie ein Snack verzehrt. Diese Realitätsferne zeigt sich in der gesamten, unsinnigen Verordnung.“
Konkret bedeutet die Neuregelung, dass pro Kilogramm Verpackungsfolie eine Gebühr von rund 90 Cent fällig wird. Für viele Bäckereibetriebe, die bereits mit hohen Energiekosten und unsicheren Marktbedingungen zu kämpfen haben, ist dies eine weitere Kostenbelastung. „Das bayerische Bäckerhandwerk befindet sich in einer äußerst angespannten Situation. Angesichts der hohen Energiekosten und der unsicheren Marktlage braucht die Branche keine weiteren Bürokratiehürden und sicher keine zusätzlichen Abgaben“, betont von Michel.
Der Verband warnt zudem vor Preissteigerungen für Verbraucher. In Zeiten, in denen die Kaufkraft vieler bayerischer Bürger unter Druck stünde, sei dies, laut des Pressesprechers, das völlig falsche Signal.
Stattdessen fordert der BVMW Bayern konkrete und realitätsnahe Lösungen, die gleichermaßen Umweltinteressen und die Anforderungen des Handwerks in den Blick nehmen: Eine klare Abgrenzung zwischen echten To-Go-Produkten und verpackten Lebensmitteln wie Christstollen, die traditionell zu Hause und nicht unterwegs verzehrt werden.
Abschließend appelliert von Michel an die Politik, die Vorgaben zu überdenken: „Die Entscheidung ist mit den tatsächlichen Gegebenheiten und Lebensrealitäten weder der Bäcker noch der Verbraucher im Einklang. Der BVMW Bayern fordert die zuständigen Stellen deshalb auf, die Verordnung zu überdenken und praxisorientierte, marktnähere Lösungen zu finden.“
Eine aktuelle Medienberichterstattung finden Sie hier bei Nachrichten München.