Der Report der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand wirft einen Blick auf die aktuelle Bedrohungslage für kleine und mittlere Unternehmen
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Um KMU zu entlasten, fordert der BVMW eine Abschwächung der europäischen Lieferkettenrichtlinie und eine Streichung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Pressemitteilung
Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) begrüßt ausdrücklich die Kritik von Bundeskanzler Friedrich Merz an der Entscheidung des Europäischen Parlaments, die geplante Entschärfung der europäischen Lieferkettenrichtlinie abzulehnen.
„Die Lieferkettenrichtlinie in ihrer derzeitigen Form ist ein massiver Wettbewerbsnachteil für die deutsche und europäische Wirtschaft – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen“, erklärte BVMW-Bundesgeschäftsführer Christoph Ahlhaus. „Während Unternehmen außerhalb Europas weitgehend unreguliert agieren können, werden unsere mittelständischen Betriebe mit immer neuen bürokratischen Auflagen belastet. Das gefährdet Arbeitsplätze, Innovationskraft und Standorte in Deutschland und Europa.“
Der BVMW warnt seit Langem vor den wirtschaftlichen Folgen überzogener regulatorischer Eingriffe in die Lieferketten. Viele mittelständische Betriebe sehen sich außerstande, die umfassenden Berichtspflichten und Haftungsrisiken zu erfüllen. Die Konsequenzen seien absehbar: Firmenverlagerungen, Betriebsschließungen und ein Verlust von Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten.
„Wir danken dem Bundeskanzler für sein Eintreten für mittelständische Unternehmen und schließen uns seinem Appell an das EU-Parlament nachdrücklich an, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken“, so Ahlhaus weiter. „Europa braucht jetzt weniger Ideologie und mehr Realitätssinn. Nur mit einer wirtschaftsfreundlichen Regulierung können wir Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand in der EU sichern.“
Der BVMW fordert eine Abschwächung der europäischen Lieferkettenrichtlinie und eine ersatzlose Streichung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit dem Ziel, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und mittelständische Unternehmen von unverhältnismäßigen Haftungsrisiken zu entlasten.