Problem und Ziel der CSDDD-Richtlinie der EU
Die CSDDD-Richtlinie ist im Juli 2024 in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, ein nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln sowohl in der eigenen Geschäftstätigkeit der Unternehmen als auch entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Dabei soll sichergestellt werden, dass Unternehmen negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt systematisch identifizieren, verhindern, mindern und – soweit erforderlich – beheben.
Vereinfachungen auf europäischer Ebene: Omnibus-Paket I
Folgende Änderungen sind im Rahmen des Omnibus-I-Pakets vorgesehen. Diese befinden sich noch im europäischen Gesetzgebungsverfahren und müssen formell vom Rat verabschiedet sowie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden:
- Verringerter Anwendungsbereich: Direkt betroffen sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro.
- Priorisierung von Bereichen der Wertschöpfungskette, in denen die Wahrscheinlichkeit tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen am höchsten ist. Dadurch muss nicht mehr zwingend die gesamte Lieferkette umfassend einbezogen werden; eine risikobasierte allgemeine Bestandsaufnahme ist ausreichend.
- Streichung einzelner Verpflichtungen: Die Pflicht zur Erstellung von Klimaschutz- bzw. Übergangsplänen sowie ein spezifisches EU-weites Haftungsregime sollen entfallen bzw. deutlich abgeschwächt werden.
- Begrenzung der Geldbußen: Die maximale Höhe von Sanktionen soll auf drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes begrenzt werden.
- Umsetzungsfrist: Die Vorgaben sollen bis Mitte 2028 in nationales Recht überführt werden.
- Anwendungsbeginn: Unternehmen im Anwendungsbereich sollen die Vorschriften erst ab Mitte 2029 anwenden müssen.
Welche Punkte sind für den Mittelstand besonders relevant?
1. Gestaffeltes Inkrafttreten
- Ab Mitte 2028: Unternehmen innerhalb der EU sowie Muttergesellschaften mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem globalen Umsatz beziehungsweise (für Unternehmen außerhalb der EU) einem in der EU erzielten Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro.
- Ab Mitte 2028: Unternehmen innerhalb der EU sowie Muttergesellschaften mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem globalen Umsatz beziehungsweise (für Nicht-EU-Unternehmen) einem in der EU erzielten Umsatz von über 900 Millionen Euro.
- Ab Mitte 2029: Unternehmen innerhalb der EU sowie Muttergesellschaften mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem globalen Umsatz beziehungsweise (für Nicht-EU-Unternehmen) einem in der EU erzielten Umsatz von über 450 Millionen Euro.
2. Berichtspflichten und Anforderungen
- Jährliche Berichterstattung über die Einhaltung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Diese sollte insbesondere folgende Aspekte enthalten:
- die Ermittlung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt,
- die Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung dieser Auswirkungen,
- die Erläuterung von Governance-, Risiko- und Kontrollprozessen sowie
- die Offenlegung von Zielsetzungen und erzielten Fortschritten.
- Folgende Themenbereiche unterliegen dabei insbesondere der Sorgfaltspflicht: Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Ausbeutung, Umweltverschmutzung, Biodiversitätsverlust, Schädigung von Ökosystemen sowie die Zerstörung kulturellen Erbes.
3. Auswirkungen auf KMU
KMU, die als Zulieferer oder Geschäftspartner betroffen sind, müssen mit einem erhöhten Aufwand rechnen, um den Anforderungen ihrer Geschäftspartner im Bereich Berichterstattung und Compliance gerecht zu werden.
- Nachweisanfragen: Voraussichtlich müssen Nachweise über die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in der Produktion und in den Geschäftsprozessen erbracht werden.
- Transparenzanforderungen: Unternehmen, die unmittelbar unter die CSDDD fallen, werden darauf hinwirken, die Anforderungen entlang ihrer gesamten Lieferkette umzusetzen. Für KMU bedeutet dies, regelmäßig Informationen sowie Aktualisierungen zu konkreten Nachhaltigkeitsmaßnahmen bereitzustellen.
- Zusätzliche Verpflichtungen: Große Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU könnten künftig verstärkt vertraglich verlangen, dass KMU bestimmte Standards einhalten und deren Umsetzung dokumentieren, um die Konformität von Produkten und Dienstleistungen mit den europäischen Vorgaben sicherzustellen.
Einschätzung des BVMW
Fazit:
Die CSDDD verfolgt grundsätzlich das richtige Ziel, nachhaltiges unternehmerisches Handeln zu stärken. Entscheidend ist jedoch eine praxistaugliche und verhältnismäßige Ausgestaltung, die insbesondere mittelständische Unternehmen nicht über indirekte Berichtspflichten überfordert und Wettbewerbsfähigkeit sowie Investitionsfähigkeit wahrt.