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Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Erfahren Sie, durch welche Maßnahmen das Aus- und Weiterbildungsgesetz den Fachkräftemangel verringern soll.

Problem und Ziel des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Momentan sind mehrere Transformationsprozesse in der deutschen Wirtschaft zu beobachten. Die Digitalisierung wurde durch die Covid-19-Pandemie weiter beschleunigt. Außerdem stellen die Klimakrise, die durch den Ukrainekrieg verursachte Energiekrise und die Lieferkettenprobleme enorme Herausforderungen dar. Eine dieser Herausforderungen besteht für die Unternehmen darin, ihre Geschäftsmodelle anzupassen und ihr Personal entsprechend der veränderten Tätigkeitsprofile auszuwählen bzw. weiterzubilden.

Die deutschen Unternehmen sollen bei aktuellen Wandlungsprozessen unterstützt werden. Um dies zu erreichen, soll die Weiterbildungsförderung ausgebaut werden. Außerdem soll der Übergang von der Schule in die Ausbildung erleichtert werden. Hierzu möchte die Regierung junge Menschen gezielt bei der Berufsorientierung unterstützen und die Wertschätzung für die duale Berufsausbildung stärken.

Welche Punkte des Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung sind für den Mittelstand besonders relevant?

  • Einfachere und zielgerichtetere Ausgestaltung der Weiterbildungsförderung: Die bestehenden Regelungen zur Weiterbildungsförderung wurden reformiert. Ziel ist eine übersichtlichere Gestaltung der Fördermaßnahmen. Hierzu wurden feste Fördersätze eingeführt und die Zahl der Förderkombinationen verringert. Außerdem werden nun bei der Vergabe die Betroffenheit der Beschäftigten und Unternehmen vom Strukturwandel berücksichtigt. Vor allem Weiterbildungen in sogenannten Engpassberufen werden dabei forciert.
  • Einführung eines Qualifizierungsgeldes: Für Beschäftigte, denen in besonderem Maße der Verlust des Arbeitsplatzes droht, ist ein Qualifizierungsgeld eingeführt worden. Das Qualifizierungsgeld ist seit April 2023 geltendes Instrument der Arbeitsförderung. Voraussetzung hierfür ist, dass die geplante Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglicht. Außerdem muss ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft sowie eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag vorliegen. Die Gelder werden unabhängig von der Unternehmensgröße und dem Alter oder der Qualifikation des Beschäftigten ausgezahlt und betragen 60 Prozent des Nettogehalts bzw. 67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben.
  • Einführung der Ausbildungsgarantie: Um die europäische Jugendgarantie auf nationaler Ebene umzusetzen, soll in Deutschland die Ausbildungsgarantie eingeführt werden. Diese sieht eine intensive Unterstützung von jungen Menschen bei der Ausbildungssuche durch das Jobcenter und die Agentur für Arbeit vor. Hierzu soll es neue zielgerichtete Ansätze geben. Um den jungen Menschen die Berufsorientierung zu erleichtern, sollen kurze betriebliche Praktika eingeführt werden. Wenn das Praktikumsunternehmen weit vom Wohnort entfernt liegt, werden die Fahrtkosten oder gegebenenfalls die Kosten für eine Unterkunft übernommen. Des Weiteren ist ein Mobilitätszuschuss geplant, um die Anreize zur Aufnahme einer Ausbildung in anderen Regionen zu erhöhen. Wenn die genannten Maßnahmen nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen und eine duale Berufsausbildung nicht möglich ist, sollen Betroffene in außerbetrieblichen Einrichtungen ausgebildet werden. Die Ausbildungsgarantie ist gesetzlich verankert, zentrale Förderinstrumente sind eingeführt, die praktische Umsetzung erfolgt jedoch regional unterschiedlich und ist noch nicht flächendeckend abgeschlossen.

Einschätzung des BVMW zum Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Die neuen Regelungen gehen in die richtige Richtung und helfen den Unternehmen, ihre Beschäftigten auf die bevorstehenden Herausforderungen vorzubereiten. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung, der Energiewende und dem demografischen Wandel gehen die Maßnahmen allerdings nicht weit genug. Die Förderbedingungen, gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, sind weiterhin zu unattraktiv.

Um auch diesen Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu unterstützen, muss die entsprechende Infrastruktur geschaffen werden. Zielführend wäre eine flächendeckende Förderung von Weiterbildungsverbünden oder Transformationszentren. Entsprechende Angebote sollten möglichst niedrigschwellig gestaltet werden. Hierzu bieten sich bspw. E-Learning-Formate an.

Die genannten Forderungen des BVMW fanden im verabschiedeten Gesetz keine Berücksichtigung.