Zwei Personen kurz vor der Rente schauen zusammen auf Unterlagen

Robert Kneschke | Canva

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)

Erfahren Sie in diesem Gesetzessteckbrief, was das Aktivrentengesetz für KMU bedeutet und wie sich dadurch die Beschäftigungsstruktur in Zukunft verändern könnte.

Das Aktivrentengesetz wird durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes eingeführt und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Ziel ist die Schaffung von steuerlichen Anreizen für freiwilliges Weiterarbeiten nach Erreichen des Rentenalters. Der Steuerfreibetrag für abhängig Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, steigt dadurch auf 2000 Euro monatlich. Damit sollen Fachkräfte länger im Erwerbsleben gehalten und Erfahrungswissen im Betrieb bewahrt werden. Die Aktivrente wird daher in den kommenden Jahren auch für den Mittelstand interessant.

Ziele des Gesetzes 

Mit der Einführung der Aktivrente soll das Weiterarbeiten im Rentenalter finanziell attraktiver gestaltet werden. Durch die Anpassung des Einkommenssteuergesetzes dürfen abhängig Beschäftigte im Rentenalter bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen bis zu 24000 Euro jährlich steuerfrei verdienen. 

Die Bundesregierung plant, die Wirksamkeit der Aktivrente nach zwei Jahren zu überprüfen – insbesondere in Hinblick  darauf, ob die Erwerbsbeteiligung von Personen im Rentenalter tatsächlich gestiegen ist und ob eine Ausweitung auf Selbstständige sinnvoll ist.

Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland 

Die Aktivrente soll dazu beitragen zusätzliche Fach- und Arbeitskräftepotentiale zu erschließen. So rechnet der Gesetzgeber mit ca. 168000 Arbeitnehmern, die von der Aktivrente profitieren könnten. Trotz den zu erwartenden Steuereinbußen von rund 890 Millionen Euro jährlich, kann die Aktivrente so der Stärkung der Volkswirtschaft dienen. 

Beitrag zum Kampf gegen Altersarmut

Auf die durch die Aktivrente steuerfreien Einnahmen wird weiterhin der Arbeitgeberanteil der Rentenversicherung erhoben. Da jedoch so auch die späteren Rentenansprüche steigen, ist nicht davon auszugehen, dass die Aktivrente die Finanzierungslücke in der GRV schließt. Nichtsdestotrotz kann die Aktivrente so ein Mittel im Kampf gegen die Altersarmut werden.

Welche Punkte des Gesetzes sind für den Mittelstand besonders relevant?

  • Direkte Betroffenheit: Durch die erwartete Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Personen im Rentenalter können mittelständischen Betrieben qualifizierte Fachkräfte länger erhalten bleiben
  • Beschränkung der Steuerfreiheit: Der Steuerfreibetrag gilt nur für aktive Einnahmen aus Beschäftigung. Mögliche Bezüge oder Vorteile aus früheren Tätigkeiten fallen nicht darunter. Ebenso gilt die Steuerfreiheit nicht für laufende Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung.
  • Beschränkung auf Nichtselbstständigkeit: Die Aktivrente ist für Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit konzipiert. Selbstständige Unternehmer sind bislang nicht erfasst. Selbstständige können die steuerlichen Vorteile der Aktivrente daher aktuell nicht in Anspruch nehmen, obwohl auch sie oftmals in absoluten Mangelberufen arbeiten. Die Bundesregierung plant bis Ende 2029 eine Evaluation, ob das Gesetz auch auf Selbstständige ausgeweitet werden sollte.

Einschätzung des BVMW zum Aktivrentengesetz

Mit der Einführung der Aktivrente dürfte die Erwerbsbeteiligung von Personen im Rentenalter spürbar steigen. Bereits heute bietet etwa jedes dritte kleine und mittelständische Unternehmen Weiterarbeit über das gesetzliche Rentenalter hinaus an. Durch das Aktivrentengesetz werden wohl mehr Beschäftigte angesprochen, dieses Angebot tatsächlich zu nutzen. Davon profitieren insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken und wertvolles Erfahrungswissen im Betrieb halten können. Das Gesetz leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Beschäftigungsstrukturen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands. 

Aus Sicht des BVMW ist allerdings nicht vertretbar, dass die Regelung bislang ausschließlich für abhängig Beschäftigte gilt. Unternehmer und Unternehmerinnen  sollten ebenfalls von den Steueranreizen profitieren können, da auch Sie in Berufen in denen der Fachkräftemangel besonders hoch ist, arbeiten. Mit Blick auf die demographisch bedingten anstehenden Geschäftsübergaben im Mittelstand würde die Aktivrente hier richtige Anreize setzen, um Know-How solange wie möglich in den Betrieben zu halten. Warum überdies selbstständig arbeitende Mediziner oder Apotheker, beides klare Mangelberufe, ausgenommen werden, ist nicht Nachvollziehbar. Ebenso entscheidend ist, dass die Aktivrente für die Beschäftigten und die Unternehmen unbürokratisch und praxistauglich ausgestaltet wird, sodass die Erwerbsbeteiligung tatsächlich spürbar ansteigt. Die Intention der Aktivrente ist richtig: Entscheidend wird nun die mittelstandsfreundliche Umsetzung sein.