Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll den Gründungs- und Finanzstandort Deutschland international wettbewerbsfähiger machen und Zukunftsinvestitionen erleichtern.
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Erfahren Sie in diesem Gesetzessteckbrief, was das Aktivrentengesetz für KMU bedeutet und wie sich dadurch die Beschäftigungsstruktur in Zukunft verändern könnte.
Das Aktivrentengesetz wird durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes eingeführt und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Ziel ist die Schaffung von steuerlichen Anreizen für freiwilliges Weiterarbeiten nach Erreichen des Rentenalters. Der Steuerfreibetrag für abhängig Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, steigt dadurch auf 2000 Euro monatlich. Damit sollen Fachkräfte länger im Erwerbsleben gehalten und Erfahrungswissen im Betrieb bewahrt werden. Die Aktivrente wird daher in den kommenden Jahren auch für den Mittelstand interessant.
Mit der Einführung der Aktivrente soll das Weiterarbeiten im Rentenalter finanziell attraktiver gestaltet werden. Durch die Anpassung des Einkommenssteuergesetzes dürfen abhängig Beschäftigte im Rentenalter bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen bis zu 24000 Euro jährlich steuerfrei verdienen.
Die Bundesregierung plant, die Wirksamkeit der Aktivrente nach zwei Jahren zu überprüfen – insbesondere in Hinblick darauf, ob die Erwerbsbeteiligung von Personen im Rentenalter tatsächlich gestiegen ist und ob eine Ausweitung auf Selbstständige sinnvoll ist.
Die Aktivrente soll dazu beitragen zusätzliche Fach- und Arbeitskräftepotentiale zu erschließen. So rechnet der Gesetzgeber mit ca. 168000 Arbeitnehmern, die von der Aktivrente profitieren könnten. Trotz den zu erwartenden Steuereinbußen von rund 890 Millionen Euro jährlich, kann die Aktivrente so der Stärkung der Volkswirtschaft dienen.
Auf die durch die Aktivrente steuerfreien Einnahmen wird weiterhin der Arbeitgeberanteil der Rentenversicherung erhoben. Da jedoch so auch die späteren Rentenansprüche steigen, ist nicht davon auszugehen, dass die Aktivrente die Finanzierungslücke in der GRV schließt. Nichtsdestotrotz kann die Aktivrente so ein Mittel im Kampf gegen die Altersarmut werden.
Mit der Einführung der Aktivrente dürfte die Erwerbsbeteiligung von Personen im Rentenalter spürbar steigen. Bereits heute bietet etwa jedes dritte kleine und mittelständische Unternehmen Weiterarbeit über das gesetzliche Rentenalter hinaus an. Durch das Aktivrentengesetz werden wohl mehr Beschäftigte angesprochen, dieses Angebot tatsächlich zu nutzen. Davon profitieren insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken und wertvolles Erfahrungswissen im Betrieb halten können. Das Gesetz leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Beschäftigungsstrukturen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands.
Aus Sicht des BVMW ist allerdings nicht vertretbar, dass die Regelung bislang ausschließlich für abhängig Beschäftigte gilt. Unternehmer und Unternehmerinnen sollten ebenfalls von den Steueranreizen profitieren können, da auch Sie in Berufen in denen der Fachkräftemangel besonders hoch ist, arbeiten. Mit Blick auf die demographisch bedingten anstehenden Geschäftsübergaben im Mittelstand würde die Aktivrente hier richtige Anreize setzen, um Know-How solange wie möglich in den Betrieben zu halten. Warum überdies selbstständig arbeitende Mediziner oder Apotheker, beides klare Mangelberufe, ausgenommen werden, ist nicht Nachvollziehbar. Ebenso entscheidend ist, dass die Aktivrente für die Beschäftigten und die Unternehmen unbürokratisch und praxistauglich ausgestaltet wird, sodass die Erwerbsbeteiligung tatsächlich spürbar ansteigt. Die Intention der Aktivrente ist richtig: Entscheidend wird nun die mittelstandsfreundliche Umsetzung sein.