Das ZuFinG II steht im Zentrum der aktuellen Diskussion zur Stärkung des Finanzstandorts Deutschland und zur Mobilisierung von Kapital für Infrastruktur- und Energieinvestitionen.
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Erfahren Sie welche steuerlichen Maßnahmen die Bundesregierung mit dem Investitionssofortprogramm plant – und was das konkret für mittelständische Unternehmen bedeutet.
Das Gesetz zielt darauf ab, Investitionen durch steuerliche Anreize zu beschleunigen, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und den Standort Deutschland im internationalen Vergleich attraktiver zu machen. Kernmaßnahmen sind unter anderem die befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer sowie die Erweiterung der steuerlichen Forschungsförderung. Besonders für investierende Unternehmen entstehen neue Gestaltungsmöglichkeiten – gleichzeitig bleibt für viele kleinere Mittelständler die direkte Entlastungswirkung begrenzt.
Wachstumsimpuls durch steuerliche Anreize
Das Programm setzt auf verbesserte Abschreibungen, Entlastungen für thesaurierte Gewinne und eine künftig niedrigere Körperschaftsteuer, um Investitionen anzustoßen, vorzuziehen und Standortentscheidungen zugunsten Deutschlands zu fördern.
Stärkung der Standortattraktivität
Die Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere im internationalen Vergleich verbessern, Planungssicherheit schaffen und langfristige Investitionen begünstigen.
Innovationen und klimafreundliche Mobilität fördern
Zusätzliche Anreize für Forschungs- und Entwicklungsausgaben sowie für den betrieblichen Einsatz von Elektrofahrzeugen sollen nachhaltige Impulse setzen.
Das Investitionssofortprogramm enthält wichtige Impulse – insbesondere durch die degressive AfA und die beginnende Entlastung bei der Körperschaftsteuer. Aus Sicht des Mittelstands bleiben jedoch zentrale strukturelle Herausforderungen ungelöst:
Fazit: Trotz einzelner positiver Ansätze entfaltet das Gesetz voraussichtlich nicht die nötige Breitenwirkung, um im Mittelstand eine spürbare Investitionsdynamik auszulösen. Viele Maßnahmen greifen nur bei Unternehmen, die Gewinne erzielen und investieren können – andere bleiben außen vor. Auch der prognostizierte Entlastungseffekt fällt über die Laufzeit eines Projekts meist nur marginal aus. Zudem blendet das Gesetz zentrale Investitionshemmnisse wie Bürokratieaufwand und das insgesamt hohe Preisniveau – insbesondere bei Energie – in der Breite aus. Ein echter „Investitionsbooster“ entfaltet ohne Entlastung an diesen Punkten kaum die dringend benötigte Wirkung.
Eine spürbare und zielgerichtete Verbesserung für alle Unternehmen, unabhängig von Investitionskraft oder Gewinnlage, wären etwa die Abschaffung des Solidaritätszuschlags sowie die versprochene flächendeckende Absenkung der Stromsteuer.