Erfahren Sie in diesem Steckbrief, welche Änderungen durch die EU-Verordnung auf Sie zukommen.
Micheile Henderson, Unsplash
Mit dem Wachstumschancengesetz sollen Innovationen und Investitionen gefördert werden. Zudem soll die Steuerfairness erhöht und die Steuerbürokratie gesenkt werden.
Deutschland benötigt enorme Summen öffentlicher aber vor allem privater Investitionen für die digitale und nachhaltige Transformation. Zur Stimulation privater Investitionen müssen Unternehmen dringend entlastet werden. Insgesamt wurde mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) eine Entlastung der Wirtschaft um sieben Milliarden Euro pro Jahr durch knapp 50 verschiedene Maßnahmen geplant. Nach dem u. a. der Bundesrat und auch die Union ihr Veto einlegten ist nun lediglich eine abgespeckte Version des ursprünglichen Gesetzes beschlossen worden. Dieses hat einen deutlich geringeren Umfang von gut drei Milliarden Euro.
Da dieses Gesetz in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage der letzten Jahre, nicht genügend Wirkung entfaltet hat, gibt es mittlerweile erweiterte Gesetzesgrundlage in Form des steuerlichen Investitionssofortprogramms. Unsere Einschätzung und Kritik finden Sie in folgenden Gesetzessteckbrief:
Der Mittelstand leidet wie die gesamte deutsche Wirtschaft unter der hohen Ertragsbesteuerung von knapp 30 Prozent. Diese hohe Steuerlast wirkt sich negativ auf das verfügbare Eigenkapital der Unternehmen aus. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanzieren ihre Investitionsvorhaben überwiegend aus Eigenmitteln. Steuerliche Anreize für Investitionen sind daher notwendig, um den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähig, zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten. Das Wachstumschancengesetz enthält dringend benötigte Entlastungen für die deutsche Wirtschaft. Im Folgenden werden die für den Mittelstand relevantesten Maßnahmen kurz vorgestellt.
Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) nach § 3 des Forschungszulagengesetzes (FZulG) wurde ausgeweitet. Seit 2024 sind neben den Personalkosten auch anteilige Investitionskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens förderfähig. Dazu sind 70 Prozent des Auftragsvolumens förderfähig und die Bemessungsgrundlage wurde auf zehn Millionen Euro verdreifacht. Mittlerweile gibt es hierzu neue Gesetzgebungsgrundlagen, siehe Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit waren:
Folgende Maßnahmen sollten die Bürokratielast in der Unternehmensbesteuerung reduzieren:
Im Gesetzgebungsprozess wurden mehrere Inhalte des Referentenentwurfs gestrichen. Darunter unter anderem:
Der überfällige Abschluss des Wachstumschancengesetzes zeigt, dass die Politik den dringenden Handlungsbedarf zur Sicherung und Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft erkannt hat. Die enthaltenen steuerlichen Anreize für Investitionen und Innovationen gehen in die richtige Richtung. Deutschland benötigt enorme Investitionssummen, um international wieder wettbewerbsfähig zu werden und die Transformation erfolgreich zu gestalten. Klar ist allerdings auch, dass es weiterer (steuerrechtlicher) Initiativen in der Standort- und Industriepolitik auf nationaler Ebene bedarf, um in der ersten Liga attraktiver Investition- und Steuerstandorte mitzuspielen. Der BVMW hatte sich hierzu mit einer Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz an der Verbändeanhörung beteiligt.
Zudem ist es bedauerlich, dass der Umfang des Gesetzes von ursprünglich sieben Milliarden auf nun lediglich gut drei Milliarden Euro geschrumpft ist. Das Wachstumschancengesetz ist damit aus Sicht des Mittelstands auch ein Symbol für verpasste Chancen.