Der Countdown läuft: Ab Juni 2026 tritt in Deutschland eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die weitreichende Folgen ...
Blake Wisz, Unsplash
Am 31. Juli 2025 endete die Übergangsfrist zur Meldepflicht elektronischer Aufzeichnungssysteme an die Finanzverwaltung. Was sollten sie von jetzt an tun?
Elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere Kassensysteme, EU-Taxameter und Wegstreckenzähler) unterliegen strengen Anforderungen, die durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) geregelt sind. Nun kommt eine weitere gesetzliche Verpflichtung hinzu: die Meldepflicht elektronischer Aufzeichnungssysteme an die Finanzverwaltung.
Dieser Bereich ist leider nur für Mitglieder sichtbar
Sie sind noch kein Mitglied? Beginnen Sie doch heute die Reise und werden Sie Teil unseres Netzwerks.
Unverbindliches und kostenfreies Vorteilsgespräch vereinbaren.