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Blake Wisz, Unsplash

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15.07.2025

Leitfaden: Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

Am 31. Juli 2025 endete die Übergangsfrist zur Meldepflicht elektronischer Aufzeichnungssysteme an die Finanzverwaltung. Was sollten sie von jetzt an tun?

Elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere Kassensysteme, EU-Taxameter und Wegstreckenzähler) unterliegen strengen Anforderungen, die durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) geregelt sind. Nun kommt eine weitere gesetzliche Verpflichtung hinzu: die Meldepflicht elektronischer Aufzeichnungssysteme an die Finanzverwaltung. 

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