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Wie Sie Kundenbewertungen richtig nutzen
Wussten Sie, dass gut 86 Prozent der Verbraucher online recherchieren, wenn sie ein lokales Unternehmen suchen? Umso wichtiger sind Kundenbewertungen im Netz, denn sie sind das digitale Aushängeschild Ihres Unternehmens. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie im Umgang mit dem Kundenfeedback achten sollten.
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Lernen Sie die Europawahl-Kandidaten kennen
Wir stellen Ihnen die Kandidaten zum Europäischen Parlament vor. In unserer Videogalerie lernen Sie sie kennen – fernab von Wahlplakaten und TV-Spots. Welche Ideen haben die Kandidaten für Europa? Was wollen sie für den Mittelstand tun? Hier erfahren Sie es!
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Jetzt bewerben: Corporate Health Award 2019
Sie betreiben Betriebliches Gesundheitsmanagement in Ihrem Unternehmen? Dann bewerben Sie sich bis zum 1. Juni für den Corporate Health Award 2019. Die Auszeichnungen werden in diesem Jahr zum elften Mal von den Initiatoren EuPD Research und Handelsblatt an Deutschlands gesündeste Unternehmen vergeben. Der Award ist seit 2009 die renommierteste Auszeichnung in Deutschland für vorbildhaftes Corporate Health Management.
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„Mittelstand im Focus“ – Nachrichten aus dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft im FOCUS Magazin.
FOCUS ist ein absolutes Premium-Medium mit einer verkauften Auflage von mehr als 400.000 Exemplaren und einer Reichweite von 3,9 Millionen Lesern. In der Rubrik „Mittelstand im Focus“ können ab jetzt IHRE Meldungen zu Firmenjubiläen, wichtigen Personalien, Awards und Innovationen stehen. Der Clou des Mittelstands-Arrangements besteht darin, dass die Seiten redaktionell gestaltet werden und IHR Beitrag in einem hochwertigen Umfeld erscheint – nicht als Anzeige – und das Ganze zu sehr guten Preisen!
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Zahl des Monats
383.000
Ärzte praktizieren in Deutschland. Über 68 Prozent davon waren Ende 2017 über 50 Jahre alt, 30 Prozent waren sogar 60 Jahre oder älter. Im selben Jahr waren 93.946 Studenten in Deutschland im Fach Medizin eingeschrieben.
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Die Globalisierung ist im Kasten
Der Mittelstand braucht zuverlässige Netze, damit Unternehmen die richtigen Partner und Absatzmärkte finden – und von diesen gefunden werden. Dafür ist der Ausbau der Glasfasernetze auf der „letzten Meile“ entscheidend. Wie viel Zukunft heute schon im grauen Kasten an Ihrer Straßenecke steckt, zeigt Ihnen der Ausbauticker unseres Partners Telekom.
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Bleiben Sie up to date
In der heutigen Flut von Informationen wird es immer schwieriger, die für sich relevanten News herauszufiltern. Wir lösen jetzt dieses Problem! Aktuell testen wir einen News-Stream zu mittelstandsrelevanten Themen. Wenn Sie zukünftig aktuelle Infos zu Politik und Wirtschaft aus den wichtigsten Medien auf einen Blick erhalten möchten, besuchen Sie einfach unser kostenloses Angebot.
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Der neue Standard für Ihre Unternehmenskommunikation
Besprechen Sie wichtige Projekte ohne Umwege in Telefonkonferenzen, bleiben Sie auch unterwegs über Ihre Festnetznummer erreichbar dank der Mobilfunk-Integration. Und binden Sie neue Standorte oder das Home-Office einfach in die Telefonanlage ein. Cloud PBX kombiniert Anschluss, Telefonie, Internet und Telefonanlage aus der Cloud auf Basis neuester IP-Technologie zu einer Kommunikationslösung für Unternehmen jeder Größe. Sie bezahlen nur für die Leistungen, die Sie wirklich nutzen. Und das Beste: Als Verbandsmitglied sparen Sie bis zu 329 Euro.
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Lesen Sie in jeder Ausgabe von Mittelstand aktuell unsere Kolumne des Monats – aktuell, anregend und auf den Punkt. Das Thema diesmal:
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Entrepreneurs For Future
Deutschland verfehlt seine Klimaziele 2020 drastisch und auch die Erreichung der Klimaziele 2030 ist mehr als fraglich. Der BVMW fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Energiewende endlich mittelstandsfreundlich voranzubringen und unterstützt die Forderungen der Initiative „Entrepreneurs For Future“. Unterzeichnen auch Sie jetzt die Stellungnahme.
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Ihr Freiticket zum Frauen-Sommerfest
Frauen inspirieren junge Menschen: Als Entscheiderin in Wirtschaft und Politik, als Wissenschaftlerin, als Gründerin, als Fachkraft. Genau darum geht es beim Frauen Sommer- und Thinkfest am 25. Mai in Berlin. Zusammen mit Gästen wie First Lady Elke Büdenbender oder Unternehmerin Brigitte Mohn soll der direkte Kontakt zwischen weiblichen Vorbildern und Jugendlichen gefördert werden. Sie selbst haben Ideen, wie Frauen im Mittelstand gestärkt werden können? Dann senden Sie uns hier eine Nachricht und sichern Sie sich die Chance auf ein Kombiticket – für jeweils einen Erwachsenen gern auch in Begleitung eines Jugendlichen oder Kindes.
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Spielend Politik gestalten
Abgeordnete des Deutschen Bundestags haben die Parlamentsgruppe eSports und Gaming ins Leben gerufen. Parlamentsgruppen bieten oftmals gute Möglichkeiten für Unternehmen, sich bei den Politikern vorzustellen, Probleme und Hürden anzusprechen oder einfach politisch mitzureden. Melden Sie sich bei uns und kommen Sie mit der Politik ins Gespräch.
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Das sagen unsere Mitglieder über uns:
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„Auf den BVMW bin ich durch eine Empfehlung von einem befreundeten Unternehmer aufmerksam geworden. Ich selbst habe schon einige wertvolle Geschäftskontakte erhalten und freue mich auf jede Veranstaltung, die der BVMW organisiert."
Holger Martens, Geschäftsführer DOCUBYTE HM GmbH, Planegg-Martinsried (Bayern)
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Steuern auf den Punkt
Die Experten aus der BVMW-Kommission Steuern und Finanzen informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus dem Bereich Steuern und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:
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Wie Sie Kundenbewertungen richtig nutzen
Jedermann sucht Entscheidungshilfen, denn wohl niemand möchte die sprichwörtliche Katze im Sack kaufen. Hieran anknüpfend, ergibt sich für Unternehmen die Chance, ihre wertvollste Ressource zu nutzen – ihre Kunden. Diese sind Fürsprecher und Unterstützer, weil sie an die Dienstleistung oder das Produkt des jeweiligen Unternehmens glauben. So lässt sich das eigene Geschäft mit Kundenbewertungen erfolgreicher machen.
Alles eine Frage der Sichtbarkeit
Gut 86 Prozent der Verbraucher recherchieren online, wenn sie ein lokales Unternehmen suchen. Dabei sind Kundenbewertungen das authentische und damit glaubwürdige Aushängeschild des Unternehmens. Mit einem Bewertungs-Siegel, das alle Bewertungen bündelt, geben Betriebe potenziellen Kunden genau die Orientierung, die sie suchen. Übrigens: 85 Prozent der Verbraucher vertrauen Online-Bewertungen genauso wie persönlichen Empfehlungen.
Aktivität bringt Attraktivität
Die Online-Reputation des Unternehmens bringt mehr Kunden – oder eben auch nicht. Der größte Antrieb für eine Bewertung ist leider häufig Unzufriedenheit. Den Meinungen im Internet ist man allerdings nicht hilflos ausgeliefert. Unternehmen sollten aktiv werden, denn sie haben ganz sicher zahlreiche zufriedene Kunden, die um eine Bewertung gebeten werden können. Das BVMW-Mitglied ProvenExpert hat beispielsweise maßgeschneiderte Umfragevorlagen für 37 Branchen. Zwei Punkte sind essentiell für eine effektive Bewertungsumfrage: Einfachheit und Schnelligkeit. Denn tatsächlich hängt der Anteil der Antworten nachweislich von der Aktivität des Unternehmens ab.
Besonders nachhaltig ist das erhaltene Feedback natürlich dann, wenn sich letztlich auch damit auseinander gesetzt wird. Rückmeldungen sollten reflektiert und auf das Lob glücklicher Kunden reagiert werden. Kritisches Feedback ist tatsächlich ein Schaf im Wolfspelz. Denn unzufriedene Kunden können Sie begeistern, indem Sie schnelle und konstruktive Lösungsvorschläge bieten. So machen Sie kritische Kunden zu Ihren Fans. Wichtig hierbei ist, immer professionell und rational zu bleiben. Indem auf kritische Kunden eingegangen wird, kann der Blick auf das eigene Angebot geschärft werden – potenzielle Kunden erfahren so mehr über die Dienstleistung oder das Produkt. Gelesen werden kritische Beiträge übrigens meist zuerst und bis zu dreimal mehr als positive.
Remo Fyda
CEO Proven Expert
BVMW-Mitglied
www.provenexpert.com
Der Beitrag ist erschienen in DER Mittelstand 02/19.
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Guido Augustin
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Ein Lob auf die Vorschrift
Unter den Top 10 der Deutschen liebsten Volkssportarten rangiert neben dem kleinen Steuerbetrug, der großen Mallorca-Sause und der samstäglichen Hygiene für Auto und Körper immer auch die laute und verzweifelte Klage über unsere Bürokratiewut, unsere Verwaltungsflut, unser nervenzehrendes Vorschriftsgut. Wie ungerecht.
Dankbar sollten wir sein, dass uns all die Paragraphen, Vorschriften und Ausführungsbestimmungen in einer fragilen Zeit ein wenig Halt, Sicherheit und Orientierung geben.
Eine Vorschrift ist eine Vorschrift ist eine Vorschrift. Und mag sie auch dornig sein, der Unternehmer hat sie zu befolgen. „Hat zu …“ ist übrigens ein zuverlässiges sprachliches Signal für eine nahende Vorschrift. Das Knacken im Unterholz der Juristendschungel.
Ich finde das gut, lobenswert und nachahmenswürdig. Denn es spielt keine Rolle, ob sie vernünftig ist, Schäden anrichtet oder Sinn stiftet. Die Vorschrift ist zu befolgen. Wenn der Steuerprüfer kommt und das Fahrtenbuch sehen will, will er es sehen. Wenn der Blitzer geblitzt hat, kostet es Geld und/oder Punkte, manchmal gar den Führerschein.
Ist es halt Vorschrift, weiß ich Bescheid. Wie schön. Denn außerhalb dieses Chorals toben kalte Ungewissheit, lähmende Verunsicherung und die nackte Überlebensangst.
Da draußen, ohne diese göttlichen Zäune des Staates, seiner Gehilfen und Untereinheiten, habe ich nichts, woran ich mich klammern kann. Ein Flussschiffer auf hoher See.
Muss ich bei diesem Internet mitmachen, oder geht das vorüber wie ein tüllleichter Modetrend? Muss ich eine dritte Toilette bauen oder hoffe ich darauf, dass meine Mitarbeiter sich mit ein oder zwei Geschlechtern begnügen? Kann ich einen Diesel kaufen, weil sie gerade so schön rabattiert werden, oder wird diese Technologie tatsächlich verschwinden und ich die Karre nie mehr loswerden?
Wohl dem, der sich im Sturm an eine Vorschrift anlehnen kann.
Guido Augustin
BVMW Pressesprecher Rheinhessen
Kommunikationsberater
ga@guidoaugustin.com
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Dr. Sebastian Krauß
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Steuervorteil bei Gebäudeabbruch
Immobilieninvestitionen sind teuer, versprechen aber attraktive und stabile Renditen. Ist ein zur Einkünfteerzielung verwendetes Gebäudes allerdings nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll nutzbar, bleibt nur der Abbruch mit anschließendem Neubau.
Abbruchkosten sowie der Restbuchwert des verbrauchten Gebäudes können grundsätzlich im Jahr des Abbruchs sofort und in voller Höhe steuermindernd berücksichtigt werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn das Gebäude bereits mit der Absicht erworben wurde, es abzubrechen. In diesem Fall sind der Restbuchwert des Gebäudes sowie die Abbruchkosten – wenn überhaupt – noch als Herstellungskosten des neu zu errichtenden Gebäudes und mithin im Wege der Abschreibungen steuerlich nutzbar. Ein Sofortabzug scheidet jedenfalls aus. Wird innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb mit dem Abbruch begonnen unterstellt das Finanzamt pauschal, dass mit Abbruchsabsicht erworben wurde. Durch Vorlage geeigneter Beweise kann der Steuerpflichtige die Unterstellung des Finanzamts entkräften.
Die vorskizzierten Grundsätze gelten sowohl für den entgeltlichen als auch für den unentgeltlichen Erwerb im Wege einer Schenkung. Innerhalb der Familie ist es daher aus einkommensteuerlicher Sicht ratsam, dass der Gebäudeabbruch sowie der Neubau eines zur Einkünfteerzielung zu verwendenden Gebäudes noch durch den Schenker veranlasst wird. So ist sichergestellt, dass der Restbuchwert sowie die Abbruchkosten sofort steuerlich verwertet werden können. Genau zu prüfen ist, ob der einkommensteuerliche Vorteil nicht durch eine Schenkungsteuermehrbelastung erkauft wird. Hier kann eine Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt Abhilfe schaffen.
Dr. Sebastian Krauß, Neuss
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, SteuerbüroKrauß
www.steuerbuero-krauss.de
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Kristina Borrmann
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Die "gläserne Buchhaltung"
Steuernachzahlungen als Folge einer Betriebsprüfung können erheblich die Liquidität des Unternehmens beeinflussen, die Unternehmensplanung zunichtemachen und im Extremfall die Existenz bedrohen. Die Betriebsprüfer unterstehen hohem Erfolgsdruck und führen in diesem Kontext häufig auch die Prüfungen durch. So werden nicht selten bewusste Gestaltungen, die mit dem Gesetz nicht im Einklang stehen und zur Steuerreduzierung geführt haben, unterstellt.
Seit 2015 gelten die GoBD, die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Sie sind der Nachfolger der GoB und spezifizieren die Regeln im Rahmen der elektronischen Buchführung und das Datenzugriffsrecht der Finanzbehörden. Sie gelten neben dem eigentlichen Buchungssystem für alle Datenverarbeitungssysteme, mit denen Daten und Dokumente erfasst, erzeugt, empfangen, übernommen, verarbeitet, gespeichert oder übermittelt werden – für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Unternehmensgröße und Jahresabschlussart, also auch für Überschussrechner.
Die sich hieraus ergebenen Risiken sind nicht zu unterschätzen. Denn enthält die Organisation schwerwiegende Mängel, kann sie vom Betriebsprüfer als nicht ordnungsgemäß abgelehnt werden und drohen Umsatz- und Gewinnschätzungen - oder im schlimmsten Fall sogar ihre Verwerfung. Dies kann zu erheblichen Steuernachzahlungen führen. Sprechen Sie deshalb dringend mit Ihrem Steuerberater über erforderliche Maßnahmen und erstellen Sie insbesondere mit ihm gemeinsam eine Verfahrensdokumentation.
Kristina Borrmann, Berlin
SOLVENZNAVIGATION
www.solvenznavigation.com
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