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Themen

15.05.2025

Erfolge der politischen Arbeit: Arbeit und Soziales

Nachweisgesetz: Text- statt Schriftform

Das bestehende Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages schriftlich niederzulegen. Diese sogenannte Schriftform erfordert, Arbeitsverträge in Papierform mit Unterschrift auszuhändigen und führt so zu unnötigem bürokratischem Aufwand. Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens des Bürokratieentlastungsgesetzes IV wurde die Schriftform nun durch die Textform ersetzt.

Der BVMW setzte sich seit langer Zeit für den Ersatz der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz ein. Die Änderungen ermöglichen nun digitale Arbeitsverträge und verringern sowohl Papierberge als auch die bürokratische Last kleiner und mittelständischer Unternehmen. Auch wenn in Sachen Entbürokratisierung noch ein weiter Weg zu gehen ist, die Änderungen im Nachweisgesetz sind ein erster Schritt in die richtige Richtung.
 

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Weitere Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes als Mittel gegen den Fachkräftemangel

Der Fach- und Arbeitskräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für den Mittelstand. Der demographische Wandel verschärft die Situation in den Betrieben weiter, weil das Potenzial an Erwerbstätigen stetig sinkt. Bis zum Jahr 2035 wird die erwerbsfähige Bevölkerung um rund vier bis sechs Millionen auf 45,8 bis 47,4 Millionen schrumpfen. Um das Arbeitskräftepotenzial der deutschen Volkswirtschaft zu halten, müssen auf absehbare Zeit gut 400.000 Fachkräfte pro Jahr nach Deutschland einwandern. Daher forderte der BVMW in den vergangenen Jahren vehement nach einer Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zu Beginn dieses Jahres stellt die Bundesregierung wichtige Weichen. Nun wird auch Arbeitskräften die Einwanderung ermöglicht, die in ihrem Herkunftsland zwei Jahre Berufserfahrung und einen staatlich anerkannten Berufsabschluss vorweisen können. Neu ist dabei auch die auf einem Punktesystem basierende Chancenkarte, mit der die Einwanderung zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht wird.

Für den BVMW ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch fordern wir weiterhin, dass auch Zeitarbeitsfirmen aus Drittstaaten rekrutieren dürfen. Viele mittelständische Unternehmen verfügen nicht über Personalabteilungen, die im nicht-europäischen Ausland rekrutieren und die anfallende Bürokratie und das Visaverfahren stemmen können. Wir begrüßen daher, dass die Koalition sich dafür einsetzen will, die Fachkräfteeinwanderung für die Zeitarbeitsbranche zu öffnen.

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Stärkung der Mindestlohnkommission

Die hohe Inflation der vergangenen Jahre übt einen großen Druck auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus. Es gilt jedoch, Augenmaß und Verständnis für die wirtschaftliche Situation, in der sich der deutsche Mittelstand befindet, walten zu lassen. Forderungen nach 14 Euro Mindestlohn aus Teilen der Politik und Gewerkschaften erhöhen die Gefahr einer Lohn-Preis-Spirale. Lohnerhöhungen müssen auch in Zukunft durch Produktivitätsanstiege gedeckt sein. Die Koalitionäre der CDU und SPD wollen Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission wahren. Allerdings soll sich diese an der in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Richtgröße von 50 Prozent des Bruttomedianlohnes orientieren.

Der BVMW setzt sich schon seit langem dafür ein, dass nicht die Politik den Mindestlohn aus wahltaktischen Gründen bestimmt. Dies ist die Aufgabe der eigens dafür ins Leben gerufenen Mindestlohnkommission, bestehend aus Vertretern der Wissenschaft sowie des Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlagers. Wir begrüßen daher die Entscheidung der Koalition, die Unabhängigkeit der Kommission zu wahren - die in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannte Richtgröße lehnen wir jedoch ab. Unsere Position bleibt klar: um mehr Netto für Arbeitnehmer zu erreichen, muss die Politik die ausufernden Sozialabgaben unter Kontrolle bekommen. Wenn dafür unangenehme Reformen notwendig sind, dürfen diese nicht länger aud die lange Bank geschoben werden.

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Modernes Arbeitszeitgesetz

Durch die Digitalisierung, nicht zuletzt aber auch durch die vergangene Coronapandemie, verändert sich die Arbeitswelt. Homeoffice und mobiles Arbeiten sind mittlerweile unverzichtbare Bestandteile. Urteile des europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts aus den vergangenen Jahren bedeuten, dass das BMAS Klarheit schaffen muss, wie Arbeitszeit in Zukunft aufzuzeichnen ist. Für den Mittelstand ist dabei wichtig, dass ein neues Arbeitszeitgesetz Arbeitsrealitäten abbildet und praxisnah gestaltet ist.

Der BVMW wird sich auch weiterhin für ein modernes Arbeitszeitgesetz einsetzen, das mobile Arbeit unkompliziert und bürokratiearm ermöglicht sowie Jahresarbeitszeitkonten einführt. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung einer Wochenarbeitszeit erfüllt eine Kernforderung des BVMW. Kritisch sehen wir jedoch die geplante Einführung der verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung. Daher gilt: Wir führen weiterhin Gespräche für ein mittelstandsfreundliches Arbeitszeitgesetz.

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Bessere Anreize zum Weiterarbeiten nach dem Renteneintrittsalter

Für den Mittelstand ist es von zentraler Bedeutung, erfahrene Fachkräfte auch über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus im Erwerbsleben zu halten. Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind stark auf das Know-how ihrer langjährigen Mitarbeitenden angewiesen - insbesondere vor dem Hintergrund eines eklatanten Fach- und Arbeitskräftemangels. Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD kündigt die Einführung einer sogenannten Aktivrente an. So sollen die ersten 2000 Euro des Monatsgehaltes von Arbeitnehmern, die nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters weiterarbeiten, steuerfrei gestellt werden. Außerdem sollen Hinzuverdienstgrenzen bei der Hinterbliebenenrente gelockert und befristetes Weiterarbeiten über das Rentenalter hinaus erleichtert werden – wichtige Schritte, um den Verbleib älterer Erwerbstätiger im Arbeitsmarkt attraktiver zu gestalten.

Bei der Aktivrente sowie den Reformen bei der Hinterbliebenenrente und der Befristung von älteren Arbeitnehmern handelt es sich um langjährige Forderungen des BVMW. Daher begrüßen wir diese Reformen ausdrücklich. Dennoch müssen wir festhalten, dass die geplanten Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichen. Hier werden wir uns mit Nachdruck für Reformen zur nachhaltigen Finanzierung einsetzen.

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Erfolge der politischen Arbeit des BVMW  pdf / 13,4 MB

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