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Im August 2024 ist die europäische KI-Verordnung in Kraft getreten, um die verantwortungsvolle Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz zu regulieren. Dabei folgt die KI-Verordnung einem sogenannten risikobasierten Ansatz, anhand dessen KI-Anwendungen verschiedenen Risikokategorien zugeordnet werden, wovon die jeweiligen Anforderungen abgeleitet werden. Grundsätzlich sind alle Unternehmen betroffen, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten und nutzen. Unter anderem sieht die europäische Verordnung vor, kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups mit spezifischen Maßnahmen zu unterstützen:
Der BVMW setzt sich für eine mittelstandsfreundliche KI-Regulierung ein. Die Ausgestaltung der nationalen Umsetzung wird darüber entscheiden, ob Deutschland wettbewerbsfähig bleibt. Neben einer präzisen Definition von Künstlicher Intelligenz sowie einer klaren Einstufung von Hochrisikosystemen, sollen regulatorische Sandboxes mittelstandsgerecht gestaltet und Konformitätsprüfungen unbürokratisch umgesetzt werden. Zudem fordert der BVMW den Schutz des Urheberrechts und warnt vor einer Verantwortungsverlagerung auf kleine und mittlere Unternehmen.
Die Zahl der Cyberangriffe auf Unternehmen nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Auch der Mittelstand verfügt über zahlreiche sensible Infrastrukturen, die systematisch gegen Angriffe geschützt werden müssen. Bereits mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurde mehr Klarheit für betroffene Unternehmen geschaffen, durch eindeutige Indikatoren und die Stärkung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Die noch ausstehende Umsetzung des NIS2UmsuCG erhöht die Anforderungen weiter. Dennoch gibt es bereits Unterstützungsangebote für die Wirtschaft, wie eine Betroffenheitsprüfung und Empfehlungen für erste Handlungsschritte, die betroffene Einrichtungen bereits im Vorfeld vornehmen können.
Der BVMW setzte sich früh für eine Graduierung der Auflagen und die Festlegung einheitlicher Standards ein, um Unklarheiten und eine hohe Bürokratielast für mittelständische Unternehmen zu vermeiden. Diese Forderungen wurden im IT-Sicherheitsgesetz festgeschrieben. Die geplante Umsetzung der NIS2-Richtlinie hat vorgesehen, dass deutlich mehr Unternehmen in die Kategorie mit den strengsten Auflagen gefallen wären. Im Zuge dessen hat sich der BVMW erfolgreich dagegen eingesetzt. Der BVMW fordert weiterhin, Nachweis- und Meldepflichten realistisch und effizient an die Möglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen anzupassen, Unternehmen in der Lieferkette beim Risikomanagement zu unterstützen und staatliche Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen bereitzustellen. Zudem braucht es eine transparente und verhältnismäßige Bußgeldregelung speziell für kleine und mittlere Unternehmen. Ziel ist es, den Regulierungsrahmen wirksam, aber praxistauglich zu gestalten.
Die Dynamik der Digitalwirtschaft und das anhaltende Wachstum großer Plattformen machen es notwendig, effektiver und
schneller einstweilige Maßnahmen zu ergreifen, um den Wettbewerb frühzeitig zu schützen. Mit der zehnten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurden ein digitaler Ordnungsrahmen geschaffen und das Wettbewerbsrecht im Hinblick auf die Herausforderungen digitaler Märkte modernisiert.
Für kleine und mittlere Unternehmen ist die Verhinderung des Missbrauchs von Marktmacht durch Plattformen und die Unterbindung aggressiver Verdrängungswettbewerbe essenziell. Daher hat sich der BVMW bereits frühzeitig dafür eingesetzt, den Marktmachtmissbrauch großer „Plattform-Unternehmen“ zu beschränken und eine wirksame Fusionskontrolle zu etablieren. Auch wenn die Kernparagraphen zum Teil präziser ausformuliert sein können, leistet die Novelle einen effektiven Beitrag zur Erhaltung des Mittelstands.
Mit der Digitalisierungsrichtlinie (DiRug) ist der Zugriff auf die Daten des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister uneingeschränkt möglich. Dabei fiel auf, dass bei der Digitalisierung der Dokumente zugleich auch sensible Daten digitalisiert wurden. Darunter befinden sich z. B. Privatadressen, Geburtsdaten, Bankverbindungen oder eingescannte Unterschriften.
Der BVMW hat darauf gedrängt, den Zugriff auf sensible personenbezogene Daten zu verhindern. Auch wenn eine Transparenz gegenüber Geschäftspartnern sicherlich vorteilhaft, so ist der öffentliche Zugriff auf persönliche Daten nicht im Sinne der Digitalisierung. Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz beabsichtigt, dass die im Online-Handelsregister einsehbaren Daten zukünftig auf das absolut notwendige Maß beschränkt wird. Auch wenn zukünftige Einträge dadurch unterbunden werden sollen, so sieht der BVMW weiterhin Handlungsbedarf bei bereits digitalisierten Dokumenten.
Die digitale Transformation stellt Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen vor große Herausforderungen. Gerade der Mittelstand braucht eine Digitalpolitik, die praxisnah, innovationsfreundlich und umsetzungsorientiert gestaltet ist. Eine wirtschaftsnahe Führung im Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung kann hier entscheidend dazu beitragen, digitale Strategien an den realen Bedürfnissen der Unternehmen auszurichten.
Der BVMW setzt sich seit Langem dafür ein, dass Ministerien mit Führungspersönlichkeiten besetzt werden, die wirtschaftliche Erfahrung und unternehmerisches Verständnis mitbringen. Ziel ist es, digitale Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands nachhaltig stärken.