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Berlin, 18.01.2023

Weiterbildungsgesetz stärker an Realitäten von Unternehmen anpassen

Nur so kann der Mittelstand auch in Zukunft Fachkräfte finden und dadurch binden sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft gewährleisten.

Pressemitteilung Nr. 05/23

„Fachkräftemangel und Strukturwandel stellen sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen vor große Herausforderungen“, erläutert Thiemo Fojkar, Vorsitzender der Kommission Bildung des Bundesverbandes Der Mittelstand. BVMW. „Daher begrüßen wir grundsätzlich, dass der Ausbau der Weiterbildungsförderung jetzt voranschreiten soll. Allerdings muss dieses Gesetz stärker mit den Realitäten mittelständischer Unternehmen in Einklang gebracht werden. Gerade was die Finanzierung der Bildungszeit betrifft, sehen wir noch Handlungsbedarf. Nur so kann der Mittelstand auch in Zukunft Fachkräfte finden und dadurch binden sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft gewährleisten.“

Der Entwurf zum Weiterbildungsgesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gehe in die richtige Richtung, sei aber noch nicht ausreichend. Dies wäre durch eine frühzeitige Einbeziehung des Mittelstands vermeidbar gewesen. Die Idee, Arbeitnehmern bis zu einem Jahr bezahlte Auszeit zur Weiterbildung rechtlich zu ermöglichen, sei grundsätzlich zu begrüßen. Voraussetzung sei allerdings, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies einvernehmlich vereinbaren. Die vorgesehene Finanzierung über die Bundesagentur für Arbeit sei allerdings nicht zielführend.

Dr. Hans-Jürgen Völz, BVMW-Chefvolkswirt, betont: „Eine Finanzierung über Steuergelder ist schon deswegen vorzuziehen, weil ein erhöhtes Qualifizierungsniveau ein gesamtgesellschaftliches Ziel ist. Außerdem muss auf die doppelte Freiwilligkeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geachtet werden. Beide Seiten müssen über Art und Umfang der Weiterbildung Konsens erzielen.“

PM 05 23 Weiterbildungsgesetz  pdf / 139,6 KB

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