Ein älterer Mann steht in einer Industriehalle

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Themen

16.01.2026

Erfolge der politischen Arbeit: Arbeit und Soziales

Nachweisgesetz: Text- statt Schriftform

Das bestehende Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages schriftlich niederzulegen. Diese sogenannte Schriftform erfordert, Arbeitsverträge in Papierform mit Unterschrift auszuhändigen und führt so zu unnötigem bürokratischem Aufwand. Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens des Bürokratieentlastungsgesetzes IV wurde die Schriftform nun durch die Textform ersetzt.

Der BVMW setzte sich seit langer Zeit für den Ersatz der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz ein. Die Änderungen ermöglichen nun digitale Arbeitsverträge und verringern sowohl Papierberge als auch die bürokratische Last kleiner und mittelständischer Unternehmen. Auch wenn in Sachen Entbürokratisierung noch ein weiter Weg zu gehen ist, die Änderungen im Nachweisgesetz sind ein erster Schritt in
die richtige Richtung.
 

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Bürgergeld: Umgestaltung zur neuen Grundsicherung

Die Bundesregierung hat die Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf den Weg gebracht: Das „Bürgergeld“ soll künftig als „Grundsicherung“ geführt werden. Der Fokus soll wieder stärker auf Vermittlung und Vermittlungsvorrang liegen. Zugleich erhalten Jobcenter wirksamere Instrumente, um Mitwirkung einzufordern, Arbeitsanreize zu stärken und Missbrauch konsequenter zu bekämpfen (u. a. gestufte Folgen bei Terminverweigerung und Pflichtverletzungen). Für junge Erwachsene ohne Berufsabschluss bleibt die Unterstützung Richtung Ausbildung/Qualifizierung ein zentraler Baustein – für alle anderen soll jedoch die zügige Integration in Arbeit klar Vorrang haben.

Der BVMW hat sich seit langem dafür eingesetzt, dass das Bürgergeld in seiner bisherigen Ausgestaltung reformiert wird und der Nachfolger spürbar stärkere Anreize zur Arbeitsaufnahme setzt. Entscheidend ist, dass „Fördern und Fordern“ wieder glaubwürdig funktioniert – mit praxistauglichen Regeln, die Beschäftigungsaufnahme belohnen und Fehlanreize abbauen. Gleichzeitig gilt: Wer Arbeit attraktiver machen will, muss auch an die hohe Abgabenlast ran – sonst bleibt „Arbeit muss sich lohnen“ Stückwerk.

Stärkung der Mindestlohnkommission

Mit der fünften Mindestlohnanpassung wurde die Empfehlung der Mindestlohnkommission umgesetzt: Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Stufen von 12,82 Euro auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027. Damit bleibt es beim Grundprinzip der Sozialpartnerschaft: Die Höhe des Mindestlohns wird weiterhin nicht politisch festgesetzt, sondern folgt dem Verfahren und der Abwägung der Mindestlohnkommission.

Der BVMW setzt sich seit langem dafür ein, dass nicht die Politik den Mindestlohn aus wahltaktischen Gründen bestimmt, sondern die hierfür eingesetzte Kommission. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass der Weg über die Mindestlohnkommission eingehalten wurde und fordern zugleich, ihre Unabhängigkeit dauerhaft zu schützen. Unsere Position bleibt klar: Um mehr Netto vom Brutto für Arbeitnehmer zu erreichen, muss die Politik die ausufernden Sozialabgaben unter Kontrolle bekommen. Wenn dafür unangenehme Reformen notwendig sind, dürfen diese nicht auf die lange Bank geschoben werden.

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Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Mit der Aktivrente wurde ein zentraler Hebel geschaffen, um Beschäftigung im Rentenalter attraktiver zu machen: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Die Regelung setzt einen klaren Anreiz, Erfahrungswissen länger im Betrieb zu halten und zusätzliche Potenziale gegen Fach- und Arbeitskräftemangel zu aktivieren. Fällig werden für Aktivrentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Der BVMW wird sich auch weiterhin für ein modernes Arbeitszeitgesetz einsetzen, das mobile Arbeit unkompliziert und bürokratiearm ermöglicht sowie Jahresarbeitszeitkonten einführt. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung einer Wochenarbeitszeit erfüllt eine Kernforderung des BVMW. Kritisch sehen wir jedoch die geplante Einführung der verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung. Daher gilt: Wir führen weiterhin Gespräche für ein mittelstandsfreundliches Arbeitszeitgesetz.

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