BVMW Martinsgans-Essen
Canva
Was die Reform des Arbeitszeitgesetzes für Ihr Unternehmen bedeutet, beantwortet Ihnen der BVMW.
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus September 2022 warteten Arbeitgeber lange Zeit auf eine nötige Reform des Arbeitszeitgesetzes. Es war klar, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit der Beschäftigten erfassen mussten. Darüber, wie dies geschehen soll und was Arbeitszeit, vor allem in Bezug auf mobile Arbeit oder Vertrauensarbeitszeit bedeutet, herrscht weiter Unsicherheit.
Die Kommission Arbeit und Soziales des BVMW begleitete dieses Thema von Anfang an und sprach in diesem Zusammenhang Ende März 2023 mit Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Der nun in den Medien kursierende Arbeitsentwurf war der Anlass für die Kommission, die Mitglieder des BVMW über dessen Bedeutung und Auswirkungen mittels eines Webimpulses zu informieren. Zusammen mit Pia Lommetz referierte Thomas Hey, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei Bird & Bird und Fachsprecher für Arbeitsrecht der BVMW-Kommission Arbeit und Soziales, über die Auswirkungen des Referentenentwurfs. Moderiert wurde der WebImpuls von Dr. Hans-Jürgen Völz, Chefökonom des BVMW.
Der Entwurf sieht die elektronische Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit vor. Nicht in allen Branchen des Mittelstandes wird allerdings am Schreibtisch gearbeitet, bei der die elektronische Erfassung verhältnismäßig einfach ist. In der Gastronomie, der Event- oder Baubranche ist eine lückenlose Erfassung der Arbeitszeit zumindest umständlich. Auch stellt sich die Frage, wie Arbeitszeit im Home Office oder beim mobilen Arbeiten, das in der Arbeitswelt immer wichtiger wird, rechtssicher aufgezeichnet werden kann.
Welche Ratschläge und Empfehlungen die Experten der Kommission Arbeit und Soziales haben, welche Ausnahmen es für Betriebe unter 10 Mitarbeitern geben soll, welche Übergangsfristen zu erwarten sind und vieles mehr erfahren Sie in unserem WebImpuls.