Ein Mann im Anzug schreibt mit Füllfederhalter in ein großes Buch

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20.01.2026

Japan: Stärkerer Schutz von Zulieferern und neue Visaregeln

Japan reagiert auf strukturelle Probleme der Wirtschaft mit zwei Reformen – unfaire Geschäftspraktiken und Missbrauch von Visaregelungen

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 sind in Japan verschärfende Änderungen des Subcontract Act in Kraft getreten, die erhebliche Auswirkungen auf Lieferketten und unternehmerische Pflichten haben. Die Reform betrifft insbesondere eine Erweiterung des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs des Gesetzes.

Der Anwendungsbereich des Subcontract Act wurde dahingehend ausgeweitet, dass es für die Einordnung eines Unternehmens als Auftraggeber nicht mehr ausschließlich auf dessen Stammkapital ankommt, sondern nunmehr zusätzlich auf die Anzahl der Beschäftigten abgestellt wird. Der Subcontract Act findet nun Anwendung auf Unternehmen im Produktionssektor mit mehr als 300 Mitarbeitenden sowie auf Unternehmen im Dienstleistungssektor mit mehr als 100 Mitarbeitenden. Darüber hinaus werden bestimmte Transport- und Serviceleistungen ausdrücklich in den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen.

Zugleich werden die Pflichten der Auftraggeber erheblich verschärft. Unternehmen sind nun verpflichtet, auf Anfragen von Zulieferern zur Preisanpassung einzugehen, sowie Preisentscheidungen nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren. Eine einseitige Festlegung von Preisen ist unzulässig, sofern eine nachweisbare Kostensteigerung auf Seiten der Zulieferer vorliegt.

Ferner wurden auch die Anforderungen für den Erhalt des Business-Manager-Visums verschärft. Während bislang alternativ entweder ein Stammkapital von mindestens fünf Millionen Yen oder die Anstellung von mindestens zwei Vollzeitbeschäftigten nachzuweisen war, ist nunmehr kumulativ der Nachweis eines erhöhten Stammkapitals von mindestens 30 Millionen Yen und die Anstellung von zwei Vollzeitbeschäftigten erforderlich. Das betrifft jedoch nur Ausländer, die sich in Japan selbstständig machen wollen. Es gilt nicht für Visa-Anforderungen für die Entsendung ausländischer Mitarbeiter an japanischen Tochtergesellschaften. Die betreffenden Anforderungen sind nach wie vor sehr moderat in Japan.

Für ausländische Unternehmen besteht nunmehr erhöhter Prüfungsbedarf, welche japanischen Einheiten und Vertragsverhältnisse von der Reform des Subcontract Act erfasst werden. Hieran anschließend ist zu prüfen, welche Anpassungen der Einkaufs-, Zahlungs- und Dokumentationsprozesse erforderlich sind.

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