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19.04.2023

Staatliche Förderung für deutsche Unternehmen für die Expansion nach Afrika

Sie sind ein deutsches Unternehmen und möchten Ihre Geschäftstätigkeit nach Afrika ausdehnen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet derzeit Förderungen an.

Sie sind ein deutsches Unternehmen und möchten Ihre Geschäftstätigkeit nach Afrika ausdehnen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet derzeit den KMU Unterstützung in Form von geförderten Beratungsleistungen an. Bis Dezember 2023 wird eine Förderung von jährlich bis zu 45.000 Euro an anspruchsberechtigte deutsche Einrichtungen vergeben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt finanziell deutsche kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die ihre Geschäftstätigkeit auf afrikanische Märkte ausweiten möchten. Die Bundesregierung stellt über das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltete Programm Beratungsgutscheine für Afrika mit einer Förderung von bis zu 45.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Qualifikationskriterien für interessierte Unternehmen

Um sich für das Förderprogramm zu qualifizieren, müssen Unternehmen bestimmte Förderkriterien erfüllen. Zum einen müssen sie rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Deutschland und einem ernsthaften Interesse an einer Expansion in den afrikanischen Markt sein. Darüber hinaus müssen mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Deutschland, einschließlich verbundener Unternehmen, weniger als 500 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro haben, um sich bewerben zu können.

Ziele der Beratungsgutscheine

Ziel des Förderprogramms ist es, deutschen Unternehmen den Markteintritt in Afrika zu erleichtern, mögliche wirtschaftliche Risiken richtig einzuschätzen, die Wettbewerbsfähigkeit von Beratungsunternehmen zu steigern und Arbeitsplätze in Afrika und Europa zu erhalten und zu schaffen.

Förderbedingungen

Im Rahmen des Programms können sich deutsche KMU für ihre Geschäftstätigkeit in Afrika von BAFA-registrierten Beratungsunternehmen beraten lassen. Pro Beratung werden maximal 15 Beratertage vergeben, wobei jeder Beratungstag mindestens acht Stunden umfasst. Vor- und Nachbereitung der Beratungsgespräche, Reisekosten und sonstige Nebenkosten einschließlich der Kosten des Geldverkehrs werden mit dem jeweiligen Tagessatz vergütet. In einem Kalenderjahr können maximal drei Beratungsgutscheine im Wert von jeweils maximal 13.500 € eingelöst werden.

Der jährliche Höchstbetrag, der ausgezahlt werden kann, beträgt somit 40.500 €. Dies entspricht einer Förderquote von 75 % bei Inanspruchnahme der 15 Beratungstage dreimal im Jahr bei maximal 1.200 € netto pro Tag. Für jeden Beratungsgutschein können nur Aktivitäten derselben Kategorie wie in der obigen Tabelle aufgeführt beantragt werden.

Beratungskriterien und Förderhöhe

BAFA-Beratungskategorien

Beratungsservice

BAFA-Kategorie 1 - Bis zu 800 € netto pro Tag

Marktanalyse, Marktforschung, Geschäftspartner & lokale Kontakte, Zoll-/Einfuhrbestimmungen, Logistik & Transport

  • Partner- und Vertriebsrecherche Gehalts-Benchmark-Recherche
  • Marktforschung und Wettbewerbsanalyse
  • Einfuhrbestimmungen, Zoll, Mehrwertsteuer
  • Lager- und Logistikberatung

BAFA-Beratungskategorien

Beratungsservice

BAFA-Kategorie 2 - Bis zu 1.000 € netto pro Tag

Business Case Kalkulation, Zertifizierungen & Standards, Aufbau Vertriebsstruktur

  • Direktvertrieb und Betriebsstättenberatung.
  • Beratung zur Produktzertifizierungen und Produktstandards, Beratung zur Kennzeichnungsanforderungen.
  • Beratung zum “Employer Record”

BAFA-Beratungskategorien

Beratungsservice

BAFA-Kategorie 3 - Bis zu 1.200 € netto pro Tag

Finanzierung, Finanzierungsverhandlung, Niederlassungsgründung, Rechtsberatung

  • Unternehmensgründung, Geschäftsstrukturen, Aktienbesitz und Beratung in Bezug auf Direktoren
  • Steuer- und Mehrwertsteuerberatung
  • Finanzberatung
  • Personalberatung
  • Rechtsberatung
  • B-BBEE-Beratung

Ihr Ansprechpartner für die Förderung in Afrika

Für weitere Informationen zur Beantragung von Fördermitteln im Südlichen Afrika (Südafrika, Namibia), Ostafrika (Kenia, Tansania und Uganda) oder Westafrika (Nigeria) wenden Sie sich bitte an Herrn Werth, BVMW Repräsentant in Südafrika (volker.werth@bvmw.de).

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