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Webinar, 23.10.2023

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Neue Pflichten für mittelständische Unternehmen

Autorin: Barbara Herbst

Seit dem 02.Juli 2023 ist das Gesetz in Deutschland für alle Unternehmen in Kraft getreten und verpflichtet u.a. Unternehmen mit 50 – 249 Beschäftigten bis zum 17.12.2023 zur Einrichtung eines internen Meldekanals. Bei Verstoß kann ein Bußgeld bis 20.000 € verhängt werden.

Bei einem Webinar am 23.10,2023 informierte Rechtsanwalt Marco Hoffmann von der Kanzlei FRITZ Patent- und Rechtsanwälte aus Arnsberg die zahlreichen Teilnehmer über die Details der neuen Regeln und gab praktische Hinweise zur Umsetzung.

Das Gesetz soll sicherstellen, dass Personen, die Missstände, Korruption oder illegale Aktivitäten am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Institutionen aufdecken, vor Repressalien, namentlich Kündigung, Abmahnung, Diskriminierung oder anderen negativen Konsequenzen, geschützt sind.

Viele Teilnehmer, selbst Juristen, waren nicht informiert über den Inhalt und die Auswirkungen dieses Gesetzes und hatten zahlreiche Fragen an den Referenten, die dieser entweder sofort oder später schriftlich beantwortete.

Barbara Herbst vom BVMW Bergisches Rheinland bedankte sich bei dem Referenten und den Teilnehmern für die informative Diskussion und versprach bei späteren Fragen diese gerne weiterzuleiten.

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