Erfahren Sie, wann das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbEG) gilt, wie Unternehmen Erfindungen richtig behandeln und welche Rechte Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben.
Ein trockenes Thema, spannend präsentiert
In unserem ersten Webinar 2025 „NIS2 – Neue Anforderungen für mehr Cybersicherheit“ wurden die Unternehmerinnen und Unternehmer im BVMW Bergisches Rheinland über die neuen gesetzlichen Vorgaben der EU und deren Auswirkungen auf den Mittelstand informiert.
Wer ist betroffen?
Die NIS2-Richtlinie gilt für Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen oder einen Jahresumsatz und eine Bilanzsumme von jeweils über 10 Mio. Euro aufweisen.
Besonders betroffenen sind Produktion, Herstellung und Handel von beispielweise Chemischen Stoffen und Lebensmitteln sowie der Maschinenbau, der Fahrzeugbau und Digitale Dienste (z. B. Online-Marktplätze) und Forschungseinrichtungen.
Was verlangt die NIS2-Richtlinie konkret?
Unternehmen müssen ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) implementieren, das folgende Anforderungen erfüllt:
Wichtige Schutzziele der NIS2-Richtlinie
Die Richtlinie verfolgt drei zentrale Schutzziele:
Wie gehen Unternehmen vor?
Um die NIS2-Anforderungen erfolgreich umzusetzen, sollten Unternehmen zunächst die zentralen Elemente eines ISMS bearbeiten:
Fazit des Webinars
Das Webinar verdeutlichte, dass die NIS2-Richtlinie nicht nur Herausforderungen mit sich bringt, sondern auch Chancen: Unternehmen können durch die Umsetzung der Maßnahmen ihre Cybersicherheit deutlich verbessern und das Vertrauen von Kunden und Partnern stärken.
Die rege Teilnahme und die vielen praxisnahen Fragen zeigten, wie groß das Interesse am Thema Informationssicherheit ist. Unser Dank gilt allen Teilnehmenden sowie unserem Referenten, Karsten Kunde von 1or2, der wertvolle Einblicke und Lösungsansätze präsentiert hat.