Genussvolles Netzwerken in der Pfistermühle im Herzen Münchens
Der Gesetzesentwurf hat gerade die erste Lesung im Deutschen Bundestag durchlaufen und soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Die BVMW Kommission Bildung informiert...
... über die Möglichkeiten und Grenzen des Gesetzes in Bezug auf den Fachkräftemangel.
38,8 Prozent der Unternehmen nutzen Weiterbildungsmöglichkeiten als Strategie gegen den Fachkräftemangel
Quelle: Bertelsmann Stiftung
Die Fach- und Arbeitskräftesicherung sowie die Bewältigung des digitalen, ökologischen und demografischen Strukturwandels in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stellen die größten Herausforderungen der Gegenwart und wohl auch der Zukunft dar. Hierüber besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens. Die Bundesregierung versucht zurzeit mit einem sehr ehrgeizigen Zeitplan, diesen Herausforderungen mit neuen Gesetzen Rechnung zu tragen. Zu nennen sind vor allem das Weiterbildungsgesetz sowie das Gesetz zur Stärkung der Fachkräfteeinwanderung.
Beide Gesetze dienen ausdrücklich dazu, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten oder sogar zu verbessern. Obwohl der Mittelstand hierfür von grundlegender Bedeutung wäre, werden die besonderen Bedarfe und Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) kaum berücksichtigt. Deshalb ist es Aufgabe des BVMW, sich zu den Gesetzen öffentlich umso stärker und beharrlicher zu Wort zu melden.
Die berufliche Aus- und Weiterbildung dürften die Schlüsselfaktoren bei der Überwindung des Fach- und Arbeitskräftemangels sowie bei der Bewältigung des Strukturwandels sein. Die Berufsausbildung ist für die deutsche Wirtschaft das klassische Instrument zur Gewinnung von neuen Fach- und Arbeitskräften. Der Wettbewerb um Berufsanfangende am Markt wird aber immer schärfer. Deshalb kommt die berufliche Weiterbildung als „das zweite Standbein“ der Personalrekrutierung ins Spiel. Sowohl bei den Beschäftigten, die bereits im Betrieb arbeiten und für die veränderten Arbeitstätigkeiten der Zukunft vorbereitet werden müssen. Als auch für Menschen, die infolge der Transformation arbeitslos werden und denen der Übergang von einem in den anderen Betrieb ohne Nach- oder Umqualifizierung nur schwer gelingen kann.
Ohne eine Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird die deutsche Wirtschaft den Fach- und Arbeitskräftemangel kaum überwinden können. Zu erinnern sei daran, dass Prof. Dr. Martin Wortmann von der Bildungsallianz des Mittelstands schon lange von der Politik eine Zeitenwende im deutschen Bildungssystem fordert. Das sich in der Beratung befindliche Weiterbildungsgesetz enthält hierzu einige Schritte in die richtige Richtung, wird aber insgesamt den Erwartungen nicht gerecht. Bekanntlich lagen die Vorstellungen der drei Regierungsparteien zu weit auseinander.
Kaum Antworten enthält das Weiterbildungsgesetz zur Stärkung der betrieblichen Berufsausbildung. Die BVMW-Bundeskommission Bildung hatte dazu drei Vorschläge in die öffentliche Diskussion eingebracht: Erstens eine öffentlich geförderte betriebliche Berufsausbildung in KMU entsprechend der gesetzlichen Weiterbildungsförderung Beschäftigter. Zweitens die stärkere und wirksamere Förderung von regionalen Ausbildungsverbünden, die insbesondere KMU dabei hilft, Hürden beim Zugang zum Ausbildungsmarkt oder bei der Durchführung einer Berufsausbildung zu überwinden. Drittens eine untergesetzliche Förderung von Berufsausbildungsplätzen über ein Bundesprogramm.
Zur beruflichen Weiterbildung enthält das Weiterbildungsgesetz Gutes und Schlechtes bereit. Die öffentliche Weiterbildungsförderung Beschäftigter wird deutlich vereinfacht und im Anwendungsbereich erweitert. Davon profitieren in erster Linie KMU. Insbesondere entfällt das Erfordernis einer besonderen Transformationsbetroffenheit und eines Bezuges auf Engpassberufen. Das neu eingeführte „Qualifizierungsgeld“ war ein Wunsch der IG Metall und dürfte für
KMU keinen nennenswerten Mehrwert bedeuten.
Die ursprünglich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bevorzugte „Bildungs(teil)zeit“ soll nunmehr nicht kommen, war aber in der angedachten Ausgestaltung auch abzulehnen. Die BVMW-Bildungskommission verkennt allerdings auch nicht, dass die „Bildungs(teil)zeit“ das einzige Instrument der öffentlichen Förderung von Weiterbildung Beschäftigter gewesen ist ohne eine Kofinanzierungspflicht der Arbeitgeber.
Letztlich verlangen die aktuellen Herausforderungen dringender denn je, die berufliche Weiterbildung als „vierte Säule des Bildungssystems“ (neben Schule, Berufsausbildung und Hochschule) und die damit verbundene öffentliche Verantwortung hierfür anzuerkennen und auszugestalten. Das Weiterbildungsgesetz zeigt offensichtlicher denn je die berufliche Weiterbildung als unverzichtbaren Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge. Eine institutionelle Gewährleistung der beruflichen Weiterbildung als „vierte Säule“ würde auch andere und verlässlichere Formen der Finanzierung für
die Weiterbildung anbietenden Dienstleister bedeuten. Der Weg zu
einer sogenannten institutionellen Förderung wäre zu ermöglichen.
Dieser Artikel wurde im Namen der BVMW Kommission Bildung unter dem Vorsitz von Herrn Thiemo Fojkar (Mitglied des Präsidiums) verfasst.