Projektbereich des BVMW e.V. unterstützt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt Hinweise zur Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL)
FACETWING
Jean-Marie Ulrich, Teamleiter Arbeitgeberservice des Geschäftsstellenverbundes Elbe-Elster der Agentur für Arbeit, informierte kürzlich im Rahmen des Business-Frühstücks des BVMW e.V. Kreisverband Elbe-Elster in seinem Vortrag Arbeitgeber aus der Region zu aktuellen Fördermöglichkeiten und gesetzlichen Verpflichtungen.
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v.l.n.r. Carsten Böhm BVMW e.V. Leiter Kreisverband Elbe-Elster; Jean-Marie Ulrich Teamleiter Arbeitgeberservice des Geschäftsstellenverbundes Elbe-Elster der Agentur für Arbeit
Ein Schwerpunkt lag auf den Förderprogrammen zur beruflichen Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diese ermöglichen es Unternehmen, Beschäftigte gezielt für neue Aufgaben – insbesondere im Zuge der Digitalisierung – zu qualifizieren. Ulrich machte deutlich, dass etwa ein Berufsabschluss für Quereinsteiger oder auch ein Führerschein für Berufskraftfahrer finanziell unterstützt werden kann.
Darüber hinaus ging es um die gesetzliche Pflicht zur Ausgleichsabgabe: Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sind zur Zahlung verpflichtet – bis zu 720 Euro pro Monat. Ulrich wies darauf hin, dass vielen Unternehmen nicht bekannt ist, dass gleichgestellte Personen ebenfalls berücksichtigt werden können und eine Mehrfachanrechnung Schwerbehinderter möglich ist. Dadurch lässt sich die Abgabelast spürbar senken.
Frühstücksbuffet
während der Veranstaltung: Business Frühstück
während der Veranstaltung: Business Frühstück
Im Anschluss an den Vortrag konnten individuelle Fragen gestellt und konkrete Fälle besprochen werden. Der Austausch zeigte: Es gibt noch viel ungenutztes Potenzial – sowohl in der Personalentwicklung als auch bei der Nutzung gesetzlicher Erleichterungen.