11,7 Milliarden Euro investierten deutsche Industrieunternehmen 2019 in den Umweltschutz, das waren knapp 11 % mehr als im Vorjahr. Quelle: destatis

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01.06.2022

Sag mir, wie grün du bist

Große Unternehmen und Finanzdienstleister müssen über die Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsziele berichten. Das wird auch Folgen für Mittelständler haben.

Autor: Bernd Ratmeyer

Klimaneutralität ist das Ziel von EU-Kommission und Bundesregierung. Beide räumen dabei dem Finanzsektor eine große Rolle ein.

Das hat auch Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand, auch wenn aktuell nur große Unternehmen sowie Finanzinstitute und -dienstleister betroffen sind: Seit 2017 gilt die europäische Berichtspflicht für große kapitalmarktorientierte Unternehmen (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz), die Finanzdienstleister verpflichtet, bei Kreditvergabe und Auswahl ihrer Investment-Portfolios auf Unternehmen zu setzen, die kohlenstoffarm, klimaresistent und kreislauforientiert wirtschaften.

Betrifft die Berichtspflicht den Mittelstand?

Mittelfristig ja. Denn die bestehende Berichtspflicht wird nach dem Willen der EU-Kommission in Form der „Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD) ausgeweitet. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass ab dem Geschäftsjahr 2023 alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter und einem Umsatz mehr als 40 Millionen Euro berichtspflichtig werden. Das bedeutet, dass eine Nachhaltigkeitsberichtserstattung zu veröffentlichen ist. Unternehmen (nicht nur kapitalmarktorientierte) müssen den Anteil ihrer nachhaltigen Geschäftsaktivitäten in der „nicht-finanziellen" Erklärung angeben, die Umwelt- und Sozialbelange, Menschenrecht, Diversität etc. beinhaltet.

Einen guten Einstieg in die komplexe Materie bietet der Deutsche Nachhaltigkeitskodex.


Da nun Banken, Sparkassen, Investment- und Rentenfonds den erfolgreichen Nachhaltigkeitsbericht als Maßstab der Kreditwürdigkeit an ihre Kreditnehmer anlegen werden, kommt auch auf den deutschen Mittelstand eine bislang ungeahnte Berichts- und Nachweispflicht zu, da gerade KMU Teil der nationalen und internationalen Wertschöpfungsketten sind – also des kompletten B2B-Bereichs: Zulieferer, Subunternehmer, Lieferanten.

Was muss wie berichtet werden?

Von den ab 2023 berichtspflichtigen Unternehmen wird erwartet, eine umfassende Darstellung der Unternehmensstrategie für mehr Nachhaltigkeit, das dafür geplante Prozessmanagement und die Maßnahmen für Umwelt und Gesellschaft darzulegen. Einen guten Einstieg in die komplexe Materie bietet der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, der anhand der Anforderungen des CSRD laufend aktualisiert wird. Nun hat dieses bürokratische Ungetüm, das vor der Tür steht, durchaus auch freundliche Seiten. Unternehmen, die glaubhaft und überprüfbar ihr nachhaltiges Wirtschaften dokumentieren, können in Kreditgesprächen punkten, ganz zu schweigen von der positiven Außenwirkung auch auf die Konsumenten. Nicht nur Kreditgeber achten vermehrt auf eine grüne Unternehmensphilosophie. Am besten ist daher das Gespräch mit dem Kreditgeber. Denn: Die Banken bereiten sich vor und wissen, was sie von ihren Kreditnehmern brauchen. Bei den KMU fehlt diese Vorbereitung bislang. Zeit, das zu ändern.

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