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16.12.2022

Strom- und Gaspreisbremse: Rechtzeitige Entlastung zweifelhaft

Dass eine Preisbremse nach den Entwicklungen der vergangenen Monate erst kurz vor Weihnachten beschlossen und erst nach dem Winter umgesetzt wird, zeigt leider eine gewisse Schlafmützigkeit die von der Politik teils immer noch an den Tag gelegt wird.

Berlin – Seit Monaten kämpfen mittelständische Unternehmen gegen explodierende Energiekosten an. Der Bundesverband Der Mittelstand. BVMW bezweifelt, dass die nun im Bundestag beschlossene Strom- und Gaspreisbremse wirklich auch wie geplant Abhilfe für Unternehmen und Privatverbraucher schafft. „Dass eine Preisbremse nach den Entwicklungen der vergangenen Monate erst kurz vor Weihnachten beschlossen und dann auch erst nach dem Winter umgesetzt wird, zeigt leider eine gewisse Schlafmützigkeit, die von der Politik selbst in der schwierigsten wirtschaftlichen Lage seit Jahrzehnten teils immer noch an den Tag gelegt wird“, erklärt der BVMW-Vorsitzender Markus Jerger.

So sei gerade die Praktikabilität der nun beschlossenen Preisbremsen mehr als zweifelhaft, so Jerger weiter. Die Unternehmen wüssten immer noch nicht, wie die Preisbremsen letztendlich in der unternehmerischen Praxis aussähen und welche zusätzlichen bürokratischen Anforderungen auf die Betriebe zukämen. „Vorschläge für ein schlankes und einfach handhabbares Modell zur Begrenzung der Kosten – wie es der BVMW selbst im Herbst vorgelegt hatte – wurden von der Politik leichtfertig in den Wind geschlagen. Stattdessen hat man wieder einmal einen Berg von Paragrafen aufgeschüttet, der für mittelständische Betriebe kaum zu bezwingen sein wird.“

Auch für die Erneuerbaren Energien, die den Hauptteil der Energie sicherstellen sollen, würde die beschlossenen Gesetze neue Hürden auf- statt abbauen, erläutert Jerger: „Zwar konnten im parlamentarischen Verfahren einige Konstruktionsfehler des Entwurfes ausgebügelt werden, wie zum Beispiel im Bereich der Bioenergie, trotzdem bleibt der Ausbau der Erneuerbaren so hinter seinen Möglichkeiten zurück. Zugleich gibt es auch hinsichtlich der Finanzierung im Rahmen der Gewinnabschöpfung weiterhin rechtliche Bedenken, die nicht abschließend geklärt sind.“

PM 104 22 Energiepreisbremse Mittelstand  pdf / 181,3 KB

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