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Hans und Ilse Breuer-Stiftung

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Frankfurt am Main, 10.05.2024

Effizient spenden: Steuerfallen bei Charity-Events

Autorin: Dr. Katja Bär

Charity-Events wie Spendengalas sind populäre Methoden für gemeinnützige Organisationen, um Spenden zu sammeln. Doch Vorsicht: Es lauern steuerliche Risiken! Ein falscher Schritt kann zu unerwarteten Steuerlasten führen. Erfahren Sie, wie Sie steuerlich sicher und effektiv Veranstaltungen organisieren können.

Bei der Durchführung von Spendengalas und ähnlichen Charity-Events ist eine gründliche Planung entscheidend, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Hier einige Best Practices:

  1. Sorgfältige Planung der Veranstaltungsart: Entscheiden Sie klug, ob Ihre Veranstaltung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder als Zweckbetrieb klassifiziert wird.
  2. Korrekte Einnahmenzuweisung: Einnahmen aus Eintrittsgeldern und aus Verkäufen während der Veranstaltung sind oft steuerpflichtig. Trennen Sie Spenden und Betriebseinnahmen voneinander.
  3. Transparenz in der Kommunikation: Machen Sie in der Einladung klar, dass ein fester Eintrittspreis für die Teilnahme erforderlich ist und zusätzliche Spenden willkommen sind.
  4. Versteuerung und Spendenabzug: Achten Sie darauf, dass nur die tatsächlichen Spenden steuerlich abzugsfähig sind. Eintrittsgelder, die einen Spendenanteil beinhalten, dürfen nicht als Spende abgezogen werden, wenn sie rechtlich oder faktisch erforderlich sind, um an der Veranstaltung teilzunehmen.
  5. Aufwandsspenden und Sachleistungen: Klären Sie, ob und wie Aufwandsspenden und Sachleistungen als Spenden anerkannt und steuerlich geltend gemacht werden können. Dies beinhaltet, dass Dienstleister auf ihren Aufwendungsersatzanspruch verzichten können, um eine Spende zu ermöglichen.
  6. Behördliche Genehmigungen: Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen behördlichen Genehmigungen, insbesondere bei Lotterien oder Tombolas, eingeholt werden. Dies beugt rechtlichen Problemen vor.
  7. Vorsicht bei Versteigerungen und Tombolas: Diese können als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gelten. Die Einnahmen aus Versteigerungen und Tombolas müssen entsprechend behandelt und versteuert werden, sofern sie nicht klar als Zweckbetrieb klassifiziert sind.
  8. Umgang mit Verlusten: Verluste aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben dürfen nicht mit ideellen Einnahmen verrechnet werden. Es ist wichtig, finanzielle Rücklagen zu schaffen, um mögliche Verluste abzudecken.

Durch die Beachtung dieser Richtlinien können Organisationen sicherstellen, dass ihre wohltätigen Aktivitäten nicht nur den gewünschten sozialen Zweck erfüllen, sondern auch steuerlich korrekt abgewickelt werden, um den Fortbestand der Unterstützung zu gewährleisten.

Ausführliche Informationen sind im Artikel von Dr. Katja Bär und Dr. Tanja Schienke-Ohletz im Betriebsberater 49/2023 nachzulesen. Der Artikel ist auch auf www.fob-familyoffice.de verlinkt.
Dipl.-Volksw. Dr. Katja Bär ist Gründerin und Geschäftsführerin des Multi Family Office FOB sowie Vorstand der Hans und Ilse Breuer-Stiftung in Frankfurt a. M.

Kontakt:
Dr. Katja Bär
Hans und Ilse Breuer-Stiftung
katja.baer@breuerstiftung.de
+49 69 2980 1940

www.breuerstiftung.de

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