Q 33 und BVMW am 07. April 2025
Nennenswerte finanzielle oder bürokratische Entlastungen für die Wirtschaft fehlen leider komplett.
Berlin – Zur neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung erklärt Hagen Wolfstetter, Vorsitzender der Kommission Arbeit und Soziales des BVMW:
„Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung setzt richtigerweise auf die Freiwilligkeit in den Betrieben. Basisschutzmaßnahmen, die sich bisher gut bewährt haben, sollen durch eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort festgelegt werden. Dieses Maß an gestalterischem Spielraum hätte sich der Mittelstand schon während der letzten beiden Jahre gewünscht. Dabei ist die neu gewonnene Freiheit, beispielsweise jene, Entscheidung über das Homeoffice zu treffen, nur ein zarter Hoffnungsschimmer. Die Kompetenz wird lediglich wieder in die Verantwortung zurückgegeben, wo sie originär liegen sollte, nämlich bei den Unternehmerinnen und Unternehmern. Auch die Reduzierung des verpflichtenden Angebots eines Tests pro Woche, sowie die 3G-Regel, die regional bestehen bleiben kann, ist eher von symbolischer Natur. Nennenswerte finanzielle oder bürokratische Entlastungen für die Wirtschaft fehlen leider komplett.“